Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18576

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Ausgangslage:

 

Nach dem Mauerfall und dem Ende des Kalten Krieges wurden deutschlandweit Strukturen und Einrichtungen des Zivilschutzes (personell, infrastrukturell, sächlich) stark zurückgefahren. Mit der Annexion der Krim 2014 wurde seitens des Bundes erkannt, dass für die Aufgaben der Zivilen Verteidigung im Kontext der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland eine aktualisierte konzeptionelle Grundlage geschaffen werden musste. Dies spiegelte sich schließlich in der „Konzeption Zivile Verteidigung“[1] aus 2016 wieder.

 

Inzwischen ist die allgemeine Erkenntnis erwachsen, dass durch die massiv veränderte Risikolage zusätzliche Vorsorge in unterschiedlichsten Bereichen getroffen werden muss. Die aktuelle sicherheitspolitische Lage im Hinblick auf den Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine untermauert diese Einschätzung. Auch der Klimawandel hat zu einem Umdenken bei der Ausstattung und Leistungsfähigkeit von Zivil- und Katastrophenschutz geführt, wie unteranderem die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal gezeigt hat.

 

Ein großer Teil der derzeitig existierenden Planungen und Konzepte sowie die materielle, personelle und finanzielle Ausstattung des Bevölkerungsschutzes orientieren sich an einem überholten sicherheitspolitischen Umfeld aus der Mitte der 90er Jahre und sind gemessen an den oben dargestellten Herausforderungen deutlich unterdimensioniert. Es ist eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Bereiches Bevölkerungsschutz innerhalb der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung notwendig, außerdem eine Vorbereitung der Bevölkerung auf den Umgang mit Krisenszenarien.

 

Tatsächlich ist auf allen föderalen Ebenen derzeit eine Vielzahl von Arbeiten an einer Neuaufstellung des Bevölkerungsschutzes zu beobachten.

 

  1. Aktuelle und geplante Ressourcenausstattung der Stelle 37.23 „Bevölkerungsschutz“

 

Die Stelle 37.23 besteht derzeit aus 6 Mitarbeitenden (4,25 VZ-Stellen). Seit dem Beginn der Corona-Pandemie in 2020 ist die Stelle Bevölkerungsschutz durchgehend und in hohem Maße in deren Bewältigung eingebunden. Vor diesem Hintergrund sind trotz daher der Anordnung von Mehrarbeit für die Mitarbeitenden nahezu alle konzeptionellen Arbeiten der Stelle zum Erliegen gekommen; hierzu hatte die Verwaltung bereits durch Mitteilung 21-15674 vom 13.04.2021 informiert.

 

Aufgrund der beschriebenen Ausgangslage wurden für die Stelle 37.23 – Bevölkerungs-schutz für den HH-Plan 2022 4,0 VZ-Stellen beantragt. Durch die im Februar 2022 beginnende Ukraine-Krise, die sich bis zu einer kriegerischen Auseinandersetzung verschärfte, wurde zusätzlich eine weitere personelle (3,5 VZ-Stellen, siehe Vorlage

22-18045) und zusätzlich zu den für eine Sirenen-Beschaffung eingeplanten Mitteln (1,8 Mio. €) eine weitere sächliche Stärkung (6,1 Mio. € bis 2024) der Stelle Bevölkerungsschutz vorgesehen und dem Rat der Stadt Braunschweig zur Genehmigung mit dem HH-Plan 2022 für die Sitzung am 29. März 2022 vorgelegt. Damit hätte die Stelle 37.23 insgesamt 11,75 VZ-Stellen. Mit einer endgültigen Besetzung aller Stellen ist nicht vor Ende des Jahres 2022 zu rechnen.

 

2,00 der insgesamt 7,50 neuen Stellen wurden im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 aus der Stellenreserve 2021 für die vorzeitige Besetzung vom Fachbereich 10 freigegeben. Das Besetzungsverfahren für diese beiden Stellen läuft derzeit noch, die Vorstellungsgespräche haben bereits stattgefunden.

 

  1. Konkrete Maßnahmenplanung des Bevölkerungsschutzes:

 

Der Fachbereich 37 hat zur Ermittlung von Gefahrenlagen für den Bevölkerungsschutz noch im Jahr 2019 einen Katalog mit potentiellen Risiken für das Stadtgebiet und seine Bevölkerung erstellt[2]. Bei der Betrachtung dieses Kataloges ist offensichtlich, dass es weder sinnvoll noch effektiv oder machbar ist, sich auf jedes dieser Risiken im gleichen Maße und gleichzeitig vorzubereiten.

 

Daher werden die nachfolgend unter 3.1-3.11 aufgeführten Themenfelder inklusive der damit verbundenen Risikovorbereitungen prioritär bearbeitet. Diese Themen sind zum einen so gewählt, dass die größten Risiken zuerst bearbeitet werden und zum anderen, dass mit den daraus folgenden Konzepten mehrere potentielle Risiken abgedeckt werden können.

Diese Themen können damit als Beginn eines auch von den Ratsgremien durch VA-Beschluss vom 7. Juli 2020 erbetenen „Katastrophenschutzkonzeptes“ verstanden werden, welches im weiteren Verlauf stetig präzisiert und weiterentwickelt werden muss.

 

Der Begriff „Katastrophenschutzkonzept“ ist aber nicht allgemeingültig definiert, so dass aus unterschiedlichen Richtungen unterschiedliche Erwartungen an ein solches gestellt werden. Der Begriff wird innerhalb der Stadtverwaltung Braunschweig als übergeordneter „Handlungsleitfaden“ für die gesamtstädtischen Vorbereitungen auf diverse Bevölkerungsschutzlagen (Katastrophenschutz und Zivilschutz) definiert, der den Rahmen für das gesamtstädtische Handeln vorgibt, um die Resilienz der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft zu erhöhen. Die Bezeichnung „Bevölkerungsschutzkonzept“ ist in diesem Hinblick zielführender.

 

Die Erstellung und Fortschreibung des Bevölkerungsschutzkonzeptes ist ein iterativer Prozess, mit dem die strategische Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes und die Festlegung des örtlichen Sicherheitsniveaus in Bezug auf die Leistungen des Bevölkerungsschutzes erfolgen. Da sich die Vielfalt und das Risiko von einzelnen Gefahren über die Jahre verändern kann, ist die Fortschreibung ein dauerhaftes Thema für die Stadtverwaltung. Gerade dies zeigt die aktuelle Entwicklung durch den Ukraine-Krieg. Analog zu einem Feuerwehrbedarfsplan kann bei Bedarf ein Fachplanungsbüro die Erstellung des Bevölkerungsschutzkonzepts begleiten.

 

Ergänzend zu einem Bevölkerungsschutzkonzept gibt es den in § 10 NKatSG vorgeschriebenen Katastrophenschutzplan. Er soll für konkrete Gefahrenlagen insbesondere Festlegungen zum Alarmierungsverfahren, Sofortmaßnahmen sowie Informationen zu Einsatzkräften und -mitteln enthalten, außerdem externe Notfallpläne und weitere Sonderpläne.

 

3.1  Erstellung eines Warnkonzeptes für die Bevölkerung inkl. der Installation eines stadtweiten Sirenenwarnsystems

 

Die Planungen zur Erstellung eines Warnkonzeptes für die Stadt Braunschweig inklusive der Wiedereinführung eines Sirenensystems wurden in diversen öffentlichen Mitteilungen und Vorlagen dargestellt (vgl. Drucksachen 21-16820, 20-14326-01, 20-14324, 19-11599-01).

 

An dieser Stelle wird auf die Beschlussvorlage 22-18548 verwiesen, in der die Details des Warnkonzeptes dargelegt sind.

 

3.2  Erstellung eines Sonderplanes „Stromausfall“ inkl. der Umsetzung darin enthaltener zentraler Punkte zur Erstversorgung der Bevölkerung

 

Die Stromversorgung gilt als die Achillesferse einer modernen digital-vernetzten Gesellschaft. Ein großflächiger Stromausfall wird von zahlreichen Behörden und Experten als ein mögliches Krisenszenario für Deutschland angesehen.

 

Hier ist es das erste Ziel, einen Sonderplan durch die Stelle 37.23 zu erarbeiten, der detailliert städtische Maßnahmen für den Fall eines Stromausfalles vorsieht. Ein solcher Sonderplan muss viele Bereiche der Bevölkerungsversorgung abdecken und ganzheitlich zusammenhängende Lösungen vorsehen (z. B. Ausfall von Kommunikationsmöglichkeiten, Ausfall von Heizungsanlagen, Ausfall von Nahrungszubereitungsmöglichkeiten, u.v.m.).

 

Nach den bisherigen Planungen sind bei solch einem Krisenszenario dezentral über die Stadt verteilte Anlaufpunkte (sog. „Leuchttürme“) für die Bevölkerung am sinnvollsten. Diese „Leuchttürme“ sollen durch eine Notstromversorgung die Versorgung mit Informationen, Nahrung, warmen Aufenthaltsmöglichkeiten, Handylademöglichkeiten, etc. sicherstellen.

 

Als zeitlicher Umsetzungshorizont für eine provisorische Ertüchtigung von den Häusern der Freiwilligen Feuerwehr als „Leuchttürme“ ist mit Ende 2023 zu rechnen. Für eine Fertigstellung des gesamten Sonderplanes inkl. der Einrichtung aller endgültigen Leuchtturmstandorte erscheint aus heutiger Sicht das Jahr 2025 realistisch. 

 

3.3  Erstellung eines Sonderplanes „Trinkwassernotversorgung“

 

Die Konzeption Zivile Verteidigung sieht im Rahmen der staatlichen Notfallvorsorge eine Minimalversorgung der gesamten Bevölkerung im Verteidigungs- und Krisenfall mit Trinkwasser für mindestens 14 Tage vor. Die Stadt Braunschweig hat im Rahmen der Trinkwassernotversorgung per Verpflichtungsbescheid durch den Bund den Auftrag zur Wartung, Instandhaltung und dem verlässlichen Betrieb von 45 Notbrunnen.

 

Die im Stadtgebiet vorhandenen Trinkwassernotbrunnen wurden ab den 1990er Jahren nur noch vereinzelt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unterzogen. Bei der Sichtung dieser Notbrunnen im Jahr 2019 waren nur noch 6 dieser Notbrunnen uneingeschränkt einsatzbereit. Aktuell werden die Arbeiten zur Wiederherstellung der vollen Brunnenkapazität durch eine Projektgruppe in Zusammenarbeit mit FB 65 priorisiert und umgesetzt. Die Stelle 37.23 erarbeitet weiter ein Konzept und einen Sonderplan zur Trinkwassernotversorgung der Braunschweiger Bevölkerung. Ziel ist es kurzfristig, unter Nutzung der wenigen einsatzbereiten Brunnen, eine provisorische Trinkwassernotversorgung mit einer mobilen Versorgungsstrategie (Wassertransportbehälter) aufzubauen.

 

3.4  Aktualisierung des Katastrophenschutzplanes der Stadt Braunschweig

 

Der aktuelle Katastrophenschutzplan der Stadt Braunschweig erfüllt die oben genannten Anforderungen derzeit nur sehr rudimentär. Sonderpläne sind aktuell keine vorhanden. Daher muss die Aktualisierung des Braunschweiger KatS-Plans prioritär vorangetrieben werden.

 

3.5  Unterstützung der gesamtstädtischen Verwaltung bei der Erstellung von weiteren Sonderplänen

 

Bevölkerungsschutz ist eine Aufgabe der gesamten städtischen Verwaltung.[3] Er lässt sich nicht auf einzelne Fachbereich begrenzen oder von einzelnen Fachbereichen sicherstellen. Dies zeigt neben der Corona-Pandemie auch die aktuelle Vertriebenensituation.

 

Alle Fachbereiche sowie die städtischen Gesellschaften müssen ihre Rolle im Rahmen der gesamtstädtischen Gefahrenabwehr kennen und eigene Vorsorgeplanungen für Katastrophenszenarien betreiben, die in ihren Kernkompetenzbereich fallen. Der Fachbereich Feuerwehr kann hierbei durch sein breites Fachwissen im Bereich Risiko- und Krisenmanagement koordinierend, beratend und unterstützend wirken.

 

3.6  Mithilfe bei der Erstellung eines Risikokommunikationskonzeptes mit der Braunschweiger Bevölkerung (Bezug auf Konzern Stadt Braunschweig nehmen)

 

Das Ziel der Risikokommunikation ist es, den kompetenten Umgang aller Akteure mit Risiken zu verbessern. Durch präventive und proaktive Informationspolitik wird eine Verbesserung des Wissensstandes der Bevölkerung ermöglicht, so dass auf das vermittelte Wissen beim Eintritt eines Krisen- oder Katastrophenfalls zurückgegriffen werden kann. Um dies zu gewährleisten, ist eine verstärkte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Bevölkerung im Bereich des Selbstschutzes und der Vorsorge von Nöten (durch Erstellung von Flyern, Postern, Betreuung der Homepage, Standbetreuung, Veranstaltungen).

 

3.7  Kerntechnische Notfallplanung

 

Gemäß den Vorgaben aus der Landesnotfallplanung sind Risikoanalysen, Konzepte und Sonderpläne für die Evakuierung der Bevölkerung im Umkreis von Kerntechnischen Anlagen, der Verteilung von Iod-Tabletten für die Iodblockade sowie für ein Ankunfts- und Verteilzentrum zu erstellen. Zusätzlich hat sich die Feuerwehr Braunschweig um den Betrieb einer von acht landesweiten Notfallstationen beworben.

 

3.8  Hochwasseralarmplanung

 

Der Hochwasseralarmplan ist aktuell in der Bearbeitung (Federführung SE|BS, unter Beteiligung der Stellen 37.22 und 37.23) und hat das Ziel, Betroffene, insbesondere die Bevölkerung in hochwassergefährdeten Gebieten der Stadt Braunschweig, rechtzeitig zu informieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 

3.9  Etablierung und Stärkung der in Braunschweig ansässigen Hilfsorganisationen zur Unterstützung im Krisenfall

 

Die in Braunschweig ansässigen Hilfsorganisationen bilden mit der Feuerwehr Braunschweig das zentrale Rückgrat der operativen Gefahrenabwehr. Diese gilt es zu stärken, um die zukünftigen Herausforderungen zu meistern. Aktuell werden diese Hilfsorganisationen für ihre Vorhaltung an Material und ehrenamtlichen Personal nicht durch die Stadt Braunschweig unterstützt. Erstmals im Ergebnishaushalt 2022 ist ein Betrag von 100.000 € für diese Unterstützung vorgesehen. Diesen Betrag gilt es nun nach einem durch die Stelle 37.23 zu erarbeitenden Schlüssel, der die jeweilige Mitwirkung der Braunschweiger Hilfsorganisationen an der Erledigung städtischer Aufgaben berücksichtigt, aufzuteilen und ein entsprechendes Vertragswerk zu erarbeiten, was im Laufe dieses Jahres geschehen soll.

 

3.10                      Zivilschutz

 

Durch die Zuspitzung der Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage und den Beginn der militärischen Kampfhandlungen am 24. Februar 2022 hat sich die Betrachtungsweise der Bundesregierung für den Aufgabenbereich Zivilschutz/Zivile Verteidigung grundlegend geändert. Dabei wurden folgende Aufträge und Prozesse bereits an die Stadt Braunschweig zur Umsetzung übermittelt:

 

Zivile Alarmplanung (ZAP)

 

Die ZAP ist planerische Vorsorgemaßnahme, um in Krisensituationen die Binnensteuerung der Verwaltung durch einzelne Alarmmaßnahmen als Weisungen nach Artikel 85 GG, Absatz 3 oder Artikel 115f GG sicherzustellen.

 

Objektschutz-Planung

 

Zur Identifizierung, Einstufung und Erfassung schutzbedürftiger ziviler Objekte sind die Vorgaben des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (BMI) durch den aktualisierten Musterentwurf der Richtlinie für die Identifizierung, Einstufung und Erfassung schutzbedürftiger ziviler Objekte (Objekterfassungsrichtlinie) mit Stand vom 27. August 2020 ab sofort anzuwenden. Die Umsetzung erfolgt federführend durch die Stelle 37.23.

 

Ernährungsnotfallvorsorge

 

Die Corona-Krise, die Hochwasserlage in NRW/RLP und die UKR-Krise haben auch für ein hochentwickeltes G7-Land wie Deutschland gezeigt, dass die Vorbereitung auf nationale und internationale Krisen weiterhin notwendig ist. Versorgungs-Mangellagen für Hygiene- und Lebensmitteln des alltäglichen Bedarfes, verursacht durch ein geändertes Kaufverhalten der Bevölkerung (Hamster-Käufe), oder die Unterbrechung von Lieferketten in Krisenlagen zeigen, dass die Notwendigkeit einer staatlichen/behördlichen Vorbereitung für den Bereich der Versorgung/Ernährung der Bevölkerung notwendig ist.

 

Schutzräume

 

Das BMI hat angekündigt, dass der 2007 eingeleitete Rückbau von Schutzräumen (Bunkeranlagen) gestoppt wird und zu prüfen ist, ob bestimmte Anlagen erneut für die Zwecke des Zivilschutzes ertüchtigt werden können.

 

3.11                      Vorbereitungen für Auswirkungen des Klimawandels

 

Die Auswirkungen des Klimawandels sind durch immer stärkere und immer häufigere Extremwetterereignisse allgegenwärtig. Die Auswirkungen, die daraus resultieren, und die darauf aufbauenden notwendigen Bevölkerungsschutzmaßnahmen erstrecken sich von Stromausfallszenarien über mögliche Hochwasserereignisse bis hin zu möglichen Evakuierungsmaßnahmen von Teilen des Stadtgebietes. Sie werden durch einen Großteil der bisher beschriebenen Maßnahmenplanungen abgedeckt. Aber auch Sonderereignisse, wie die Schneelage im Jahr 2021 müssen durch spezielle Vorbereitungen abgedeckt werden.


 

  1. Fazit

 

Die hier dargelegten elf Themenfelder inklusive deren Planung umreißen die Arbeitspakete der Stelle 37.23 Bevölkerungsschutz für die kommenden Jahre. Durch die hohe aktuelle Dynamik in diesen Themengebieten ist aber eine abschließende Betrachtung aktuell nicht möglich. So kann auch ein „Bevölkerungsschutzkonzept“ immer nur eine Momentaufnahme der aktuellen Planungen wiedergeben und muss sich stetig weiterentwickeln.

 

Abschließend ist zu betonen, dass die zeitgerechte Verwirklichung der dargestellten Maßnahmenplanung im Bevölkerungsschutz von zwei wesentlichen Voraussetzung abhängig ist. Zum einen ist eine zeitnahe Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erforderlich, zum anderen die tatsächliche Verfügbarkeit von Materialien, Herstellern und Planungsbüros.



 


[1] „Konzeption Zivile Verteidigung, Bundesministerium des Innern vom 24.08.2016, https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/konzeption-zivile-verteidigung/konzeption-zivile-verteidigung-node.html zuletzt abgerufen am 17.03.2022.

[2] „Gefahrenkatalog für das Stadtgebiet Braunschweig“, Mitteilung 19-12371.

[3] Vgl. dazu die Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen(KRITIS-Strategie), Bundesministerium des Innern vom 17.06.2009, zuletzt abgerufen am 17.03.2022, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/kritis.html

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