Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Bezirksrat 310 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob für den aus dem Sanierungsgebiet entlassenen Bereich „Kreuzstraße-Ost“ oder einzelne Teilbereiche die Voraussetzung nach § 172 des Baugesetzbuches zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten („Erhaltungssatzung“) gegeben sind. Die Prüfung möge folgende Kriterien nach § 172 BauGB betreffen: die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nach dem Gremienlauf wird der genannte Bereich aus dem Sanierungsgebiet entlassen, da alle geplanten baulichen Maßnahmen in den letzten Jahren realisiert werden konnten. Mit der Sanierung erfolgte die Aufwertung des Gebietes, welches an Qualität sowie an Interesse gewonnen hat. Steigende Wohnkosten infolge von Investitionen, Sanierungen und/oder neuen BewohnerInnen können die Folge sein. Darüber hinaus zeigt die Entwicklung im Eichtal, wo nach § 34 BauGB hochpreisige Wohnungen entstehen, dass diese Tendenz auch in dem genannten Bereich besteht - auch im Hinblick auf die Errichtung von Wohnraum in Innenhöfen. Gerade die Entsiegelung von Flächen und nicht die Versiegelung ist ein wichtiger Baustein der Sanierungsziele. Ebenso hat in den letzten Jahren der Rat der Stadt Braunschweig zahlreiche Beschlüsse zum sozialen Wohnungsbau und zum Klimaschutz sowie einen baupolitischen Grundsatzbeschluss gefasst. Diese Beschlüsse konnten bisher aber noch nicht im Quartier umgesetzt werden, beziehungsweise konnten keine Anwendung finden.

 

Gez. Peter Rau      Gez. Stefan Hillger

Fraktionsvorsitzender Fraktion B90/Grüne  Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion


 

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