Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16753
Grunddaten
- Betreff:
-
Sehbehindertenleiteinrichtungen Alsterplatz, Wiedweg, Esteweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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04.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Der Stadtbezirksrat entscheidet über die Vorlage, weil die Bedeutung des Alsterplatzes nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Die Nibelungen Wohnungsbaugesellschaft (NiWo) hat am Alsterplatz im Rahmen des städtebaulichen Vertrages HO 51 ein Baugebiet entwickelt, das in besonderer Weise auf die speziellen Bedürfnisse behinderter Menschen Rücksicht nimmt. Die Ausbauplanungen des Alsterplatzes sind mehrere Jahre alt und zu einer Zeit entstanden, als der Schaffung taktiler Leiteinrichtungen auf öffentlichen Plätzen für sehbehinderte und blinde Menschen noch nicht die Bedeutung zugemessen wurde, die diese Infrastruktureinrichtungen heute zurecht haben.
Dem Behindertenbeirat Braunschweig e. V. ist dieser Mangel aufgefallen und er hat das Fehlen einer Leiteinrichtung deutlich kritisiert. In vielen Gesprächen zwischen Behindertenbeirat, NiWo, Verwaltung und Stadtbezirksrat ist die Überzeugung gewachsen, dass in diesem Fußgängerbereich die Nachrüstung eines Leitsystems sinnvoll ist. Damit werden das Einkaufszentrum südlich der Elbestraße, der Alsterplatz und der Rheinring auch für Sehbehinderte gut vernetzt.
Planung
Die NiWo hat den Alsterplatz mit besonderer Sorgfalt unter Verwendung von verschiedenfarbigen Pflasterstreifen gestaltet. Die Herausforderung für die Planung der Nachrüstung des Leitsystems war es, diese Streifenstrukturen grundsätzlich zu erhalten und das Leitsystem so zu integrieren, dass die Gestaltungsidee nicht verloren geht und das Leitsystem trotzdem seinen Zweck erfüllt.
Daher sollen die vorhandenen Streifen unter Verwendung der bekannten Noppen und Rippenplatten an- und umgebaut werden, so dass sie unter Einbeziehung der gestalterischen Streifen um die Funktion der Lenkung der sehbehinderten und blinden Menschen ergänzt werden.
Mit den Markierungen von Abzweigen (Noppenfelder, an denen entweder Abzweige anschließen, oder sich die Richtung grundsätzlich ändert), wurde entsprechend der Richtlinien zurückhaltend umgegangen.
Nur auf das Cafe Zimtschnecke, das integrativ geführt wird, soll hingeführt werden.
Der Behindertenbeirat wurde beteiligt und hat der vorliegenden Planung zugestimmt.
Finanzierung
Es wurde Einigkeit darüber erzielt, dass sich die NiWo und die Stadt die Kosten
(ca. 150.000 Euro) der Nachrüstung hälftig teilen.
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel für den städtischen Anteil stehen im städtischen Haushalt 2021 zur Verfügung und sind zur Übertragung nach 2022 vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, die Arbeiten im zweiten Halbjahr 2022 auszuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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791,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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275,9 kB
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