Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18508
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 (deckungsgleich mit dem Stadtbezirk 221 - Weststadt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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04.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der langjährige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 10, Herr Hartmut Langkopf, ist im September 2019 verstorben. Die Schiedsamtstätigkeit wird seitdem von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.
Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 221 – Weststadt zuständig.
Aufgrund eines kurzen Artikels in der Braunschweiger Zeitung im vergangenen Jahr (Stadt sucht neue Schiedspersonen) nahm Herr Oldenburger Kontakt zur Verwaltung auf und bekundete sein Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes.
Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Oldenburger ein ausführliches Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Oldenburger die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man die Wahl daher begrüßen würde.
