Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18509
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 (deckungsgleich mit dem Stadtbezirk 120 - Östliches Ringgebiet)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.05.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bisherige Schiedsperson, Frau Daniela Engelbrecht, hat aufgrund der Veränderung ihrer beruflichen Aufgaben und der damit einhergehenden stärkeren zeitlichen Beanspruchung gegenüber dem Amtsgericht Braunschweig die Bitte geäußert, ihr Amt als Schiedsperson niederlegen zu dürfen.
Das Amtsgericht Braunschweig hat nachfolgend mitgeteilt, dass Frau Engelbrecht aufgrund der vorgetragenen Gründe ihr Amt mit Ablauf des 31. Januar 2021 niederlegen darf. Die Schiedsamtstätigkeit wird seitdem von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.
Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 120 – Östliches Ringgebiet zuständig.
Aufgrund eines kurzen Artikels in der Braunschweiger Zeitung im vergangenen Jahr (Stadt sucht neue Schiedspersonen) nahm Herr Thorke Kontakt zur Verwaltung auf und bekundete sein Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes.
Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Thorke ein ausführliches Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Thorke die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man die Wahl daher begrüßen würde.
