Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18031-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunstrasenplatz für den SV Querum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.04.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 02.03.2022:
„Der Bezirksrat 112 beantragt die Erstellung eines Kunstrasenplatzes für den SV Querum mit alternativen Materialien, das Einstreugranulat kann beispielsweise aus zerriebenen Naturmaterialien wie Kork, Sand, Olivenkernen, Nussschalen, Maiskolben, Holz, Rinden oder Mischungen verschiedener Naturmaterialien gefertigt werden. Alternativ wäre auch ein Hybrid-Rasen denkbar.“
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Der SV Querum verfügt aktuell über drei Herrenmannschaften (davon eine Spielgemeinschaft mit Dibbesdorf) und zehn Juniorenmannschaften (davon acht Jugendspielgemeinschaften mit Gliesmarode), die für den Spielbetrieb 2021/2022 gemeldet sind.
Die Sportanlage verfügt über ein Rasenspielfeld und ein Tennenspielfeld, das mit einer
DIN-gerechten Trainingsbeleuchtung ausgestattet ist. Zudem ist der SV Querum zurzeit alleiniger Nutzer der Sportanlage.
Aus Sicht der Verwaltung sind die vorhandenen Nutzungskapazitäten für die Abwicklung des Trainings- und Spielbetriebes der Fußballabteilung des SV Querum ausreichend, insbesondere unter dem Aspekt der Mitnutzung der Naturrasenspielfelder in Dibbesdorf und Gliesmarode (Spielgemeinschaften).
Eine zu hohe Auslastung bzw. Nutzungsüberlastung, die die Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunststoffrasenspielfeld unter Umständen rechtfertigen könnte, besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht.
