Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18277

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Umsetzung des Stadttaubenkonzeptes in der Stadt Braunschweig, wie anliegend dargestellt, wird zugestimmt. Zum Bau der Taubenschläge soll die geplante Förderung des Landes Niedersachsen für Investitionen zum Bau entsprechender Unterbringungen für Stadttauben in Anspruch genommen werden. Ein Baubeginn erfolgt erst nach  abschließender Festlegung des Landes Niedersachsen zu einer entsprechenden Förderung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Zusammenhang mit wildlebenden Tauben im Gebiet der Innenstadt gab es verschiedene

Problemlagen.

Zum einen beschwerten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gastronomen mit

Außengastronomie über um Futter bettelnde Tauben, sowie vor allem über die

entsprechenden Kotabsonderungen. Besonders im Hinblick auf die Hinterlassenschaften der

Stadttauben gilt das ebenfalls für Anwohnende und Anlieger*innen der Innenstadt, sofern

sich Stadttauben an Gebäudefassaden und Nischen Nistplätze gesucht haben.

Darüber hinaus verletzten sich viele Tauben bei der Futtersuche insbesondere an den Füßen

so dass nach Angaben des Vereins Stadttiere e.V. im Stadtbild häufig verletzte oder

verendete Tiere aufgefunden wurden.

Zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt hat die Stadt

Braunschweig ein Konzept zum Umgang mit den Stadttauben entwickelt.

 

Ziel des Konzeptes ist in erster Linie die Populationskontrolle der Stadttauben. Darüber hinaus hat das den Effekt, das weniger bettende aber auch bei der Futtersuche verletzte Tauben im Stadtbild auftauchen.

 

Das Stadttaubenkonzept ist detailliert in der Anlage beigefügt.

 

Baumaßnahmen Taubenschläge und Vorbereitung Umsiedlung der Stadttauben

Es ist vorgesehen, neben dem Modellprojekttaubenschlag an der Salzdahlumer Straße

insgesamt vier weitere Taubenschläge in den nächsten zwei Jahren im Bereich der

Innenstadt/Nordstadt zu errichten und zu betreiben.

 

Der Verein Stadttiere e.V. ist bereits mit dem Betrieb des Modellprojektes befasst. Die

Vereinsvertretung berichtet, dass der Taubenschlag gut angenommen wurde und daher

insbesondere der Bereich unter den Eisenbahnbrücken an der Salzdahlumer Straße nahezu

taubenfrei ist.

Der Verein Stadttiere e.V. hat bereits jetzt mit gezielter Fütterung von Stadttauben in der

he geplanter möglicher Taubenschläge begonnen, was derzeit als Ausnahme vom

geltenden Fütterungsverbot geduldet wird. Hintergrund dafür ist vor allem, dass die Tiere so

bereits jetzt in zukünftige Quartiere gelockt werden und von dort leicht in die Taubenschläge

umzusiedeln sind. Darüber hinaus ist das Futter artgerecht und soll die Tiere vom Betteln,

insbesondere an Freiflächen der Außengastronomie, abhalten.

In Ausführung des Konzeptes wird die Verwaltung mögliche Standorte für die vier weiteren

Taubenschläge feststellen, ggf. bei Fremdeigentümern entsprechende verträgliche

Erklärungen zur Nutzung abgeben und die entsprechenden Taubenschläge erreichten. Die

Flächen zur Nutzung der Taubenschläge in den stadteigenen Gebäuden werden mittels

einer Nutzungsgestattung dem Verein Stadttiere e.V. zum Betrieb der Taubenschläge

überlassen. Für die Einrichtung von Taubenschlägen wurden im Haushaltsjahr 2021

150.000 € eingestellt, die Mittel werden zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 beantragt. Vom Land Niedersachsen wird eine rderrichtlinie zum integrativen Stadttaubenmanagement, aus der Fördermittel für die Errichtung von Taubenschlägen/Taubenhäuser zur Verfügung gestellt werden können, erarbeitet und soll in naher Zukunft veröffentlicht werden. Die Stadt Braunschweig wird entsprechende Fördermittel beantragen.

 

Betreuung der Taubenschläge

Es ist vorgesehen, die Betreuung und Pflege der Taubenschläge an den Verein Stadttiere e.V. zu übertragen.

Der Verein hat für die Reinigung der Taubenschläge, die Versorgung der Tiere mit Futter und

Wasser, sowie insbesondere die Populationsregulierung zu sorgen. Darüber hinaus hat der Verein zur Vorbereitung der Evaluation die Maßnahmen zu dokumentieren.

 

Der Verein hat für die Übernahme der Aufgabe eine institutionelle Förderung in Höhe von

vorerst 82.000,00 €hrlich beantragt. Die Höhe der Förderung beträfe eine Betreuung von

letztendlich vier Taubenschlägen. Dabei ist der Personaleinsatz teilweise für fünf Taubenschläge kalkuliert.

Im Hinblick auf steuerrechtliche Fragestellungen wird noch geklärt, ob die finanzielle Beteiligung der Stadt in Form einer Förderung möglich ist und ggf. in welcher Art der Förderung.

r den bereits genutzten Modellprojekttaubenschlag an der Salzdahlumer Straße wird zzt. eine Projektförderung von 9.200,00 € (unter teilweiser Berücksichtigung des Personaleinsatzes Ehrenamtlicher) pro Jahr beantragt. Diese Projektförderung könnte in einer möglichen weiterenrderung aufgehen, so dass diese dann auf insgesamt 91.200,00 €hrlich steigen würde.

 

Einen großen Teil der beantragten rderung machen die Personalkosten aus. Der Verein benötigt zur

Reinigung, Pflege, Futterversorgung und Vorbereitung der Dokumentation zwei

Mitarbeitende in der TVöD Entgeltgruppe 3 (Helferinnen und Helfer in der Tierpflege,

Tierwärterinnen/Tierwärter) mit einem Stundenanteil von je rund 30 Stunden wöchentlich. Hier wird mit einem Betrag von rund 67.500,00 € gerechnet.

Die Arbeitszeit setzt sich in etwa aus insgesamt 45 Stunden wöchentlich für die Reinigung

(mindestens drei Reinigungen pro Woche pro Taubenschlag; aus Erfahrungen des

Modellprojektes ist mit mindestens drei Stunden pro Schlag zu rechnen), jeweils zwei

Stunden pro Schlag pro Woche für die Beschaffung von Futter, das Versorgen der Tiere mit

Futter und Wasser (insgesamt 10 Stunden), sowie insgesamt zwei Stunden für

Dokumentationen, weitere ca. drei Stundenr Dienstbesprechungen, Vertretung, etc.

Die Arbeiten können bei fünf Taubenschlägen nichtmehr durch Ehrenamtliche sichergestellt

werden. Die Reinigung und Versorgung der Tiere muss tagsüber bei Tageslicht stattfinden.

In der Dämmerung siedeln die Tiere in den Schlag um. Bei ständiger Störung durch

Reinigung etc. werden die Tiere voraussichtlich nicht im Taubenschlag verbleiben, sondern

sich wieder ruhigere Nist- und Schlafplätze außerhalb suchen.

 

Es ist vorgesehen, im Jahr 2022 möglichst zwei weitere Taubenschläge zu errichten, so dass zum Jahresende voraussichtlich drei Taubenschläge betrieben werden.

Voraussetzung für den Bau der Taubenschläge ist jedoch, dass sich das Land Niedersachsen abschließend zur bislang bereits geplanten Förderung zu Investitionen zum Bau entsprechender Taubenschläge festlegt, so dass entsprechende Fördermittel durch die Stadt Braunschweig in Anspruch genommen werden können.

Im Haushalt 2022 werden Mittel aus dem Bereich Tierschutzprojekte in Höhe von 38.500 Euro aus einer Übertragung zur Verfügung stehen. Diese Mittel sollten für den Betrieb der Taubenschläge im Jahr 2022 ausreichen.

Soweit und solange die Mittel für die institutionelle Förderung des Vereins Stadttiere e.V. im Haushalt im Rahmen der Förderung von Tierschutzprojekten bereitgestellt werden, erfolgt die abschließende Bearbeitung der Förderanträge im Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit.

 

Stadttaubenbeauftragte/r

Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadt Braunschweig im Zusammenhang mit dem Konzept eine/n Stadttaubenbeauftragte/n zu benennen. Aufgaben sind hier vor allem, die Zusammenarbeit mit dem Verein Stadttiere e.V., Öffentlichkeitsarbeit sowie Abstimmungen mit dem Wirtschaftsdezernat zu Fragen im Zusammenhang mit dem Innenstadtkonzept.

Die Zuordnung der Stelle in der Verwaltung erfolgt beim Fachbereich Umwelt. Der Fachbereich Gebäudemanagement wird eine Handlungsanweisung für Gebäudeeigentümer zum Verhinderung von Nistmöglichkeiten der Stadttauben, insbesondere im Umfeld der geplanten betreuten Taubenschläge, entwickeln und den Bau der Taubenschläge begleiten.

Die originäre Zuständigkeit des Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit im allgemeinen Ordnungsrecht und Tierschutz bleibt unberührt.

Bei der Funktion der/des Stadttaubenbeauftragten handelt es sich um eine zusätzliche Aufgabe, die einen entsprechenden Personalbedarf nach sich zieht, der jedoch derzeit nicht belastbar quantifiziert werden kann. Zurzeit wird mit einem Arbeitsumfang von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche ab dem Jahr 2022 gerechnet, der durch eine Stundenaufstockung an einer vorhandenen Stelle im Fachbereich Umwelt kompensiert werden soll. Der Aufwand für diese Funktion wird aufgrund der gesammelten praktischen Erfahrungen evaluiert. Der Stellenanteil ist zum Stellenplan 2023/2024 vorzusehen.

 

Finanzmittel

 

Die Finanzplanung ist der Anlage „Finanzplanung Stadttaubenkonzept“ zu entnehmen. Sie steht unter dem Vorbehalt der Ernzung um die erwartete Landesförderung.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise