Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18035-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Aufgrund eines Irrläufers wurde die Anfrage erst am 7.3.2022 dem Fachbereich Umwelt zugestellt, die Sitzung am 3.3.2022 konnte daher nicht mehr erreicht werden. Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Geländesenke zwischen Schunter und Mittelriede liegt im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Schunter. Unabhängig von der Jahreszeit sind hier Über­schwemmungen zu erwarten, die ein Passieren für Fußgänger und Radfahrer sodann verhindern. Das Überschwemmungsgebiet dient dazu, das Hochwasser abzuführen aber auch vorübergehend zurückzuhalten. Alle Maßnahmen, die diese Funktionen beeinträchtigen, stellen eine Gefährdung für die Allgemeinheit dar und sind verboten.

 

Bei Hochwasser führt die Schunter Treibholz und anderes Schwemmgut mit, das an Steganlagen zu Verstopfungen - in der Wasserwirtschaft spricht man von Verklausungen - führen kann. Eine hochwassersichere Stegverbindung Steinhorstwiese - Kehrbeeke - Ottenroder Straße würde die Hochwassergefahr stromaufwärts gelegener Siedlungsgebiete wie z. B. an der Bebauung an der Lüderitzstraße, der Köterei oder an der Forststraße deutlich verschärfen.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Eine das Überschwemmungsgebiet querende Steganlage wäre geeignet, den Wasserabfluss zu behindern und ist daher nicht genehmigungsfähig.

 

 

Zu 2:

 

Kosten wurden angesichts der Antwort zu 1 nicht ermittelt.

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