Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18551-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.04.2021 [22-18551] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Anforderungen an den Bevölkerungsschutz sind in den vergangenen Monaten bereits sprunghaft gewachsen. Diese Entwicklung wird aller Voraussicht nach auch in den kommenden Monaten und Jahren weiter anhalten. Eine gute Vorbereitung der Stadtverwaltung Braunschweig auf Einsatzlagen im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes ist daher unermesslich.

 

Deshalb ist die geplante personelle und finanzielle Stärkung des Bereichs Bevölkerungsschutz die erste wichtige Maßnahme, um ganzheitliche Konzepte zu planen und umzusetzen. Da die Wahrnehmung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland durch ein Zusammenwirken der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung sowie weiterer Institutionen und Akteure geprägt ist und derzeit auf allen Ebenen Reformen stattfinden, besteht eine große Dynamik in diesem Themenfeld. Hierbei muss laufend auf die sich stetig wandelnden und wachsenden Anforderungen an den Bevölkerungsschutz reagiert werden. Es ist daher bis auf weiteres nicht sinnvoll, ein abgeschlossenes und längerfristig unveränderliches Bevölkerungsschutzkonzept zu erarbeiten.

 

Sachlich angemessen ist eine flexible Vorgehensweise mit klarer Priorisierung, welche Vorhaben mit den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen vorrangig verwirklich werden sollten. In diesem Sinne hat die Verwaltung zum aktuellen Stand zur heutigen Sitzung mit der Mitteilung 22-18576 berichtet. Die dargestellte Konzeption und Priorisierung soll in Abhängigkeit vom jeweils aktuellen Erkenntnis- und Ressourcenstand künftig regelmäßig fortgeschrieben werden.

 

Um einen systematischen Handlungsleitfaden für die Stadtverwaltung Braunschweig für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes zu etablieren, hat der Fachbereich Feuerwehr in dieser Mitteilung elf Themenfelder identifiziert, die die konkrete Maßnahmenplanung der kommenden Jahre umreißt.

 

Da sich die Erstellung der Mitteilung mit der hier vorliegenden Anfrage zeitlich überschnitten hat und die Mitteilung wesentliche Antworten auf die hier vorgebrachten Fragen enthält, wird zur Beantwortung im Wesentlichen auf die Mitteilung verwiesen.

 


Dies vorweggestellt antwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Die konkreten Maßnahmen sind in Mitteilung 22-18576 dargelegt.

 

Zur Frage 2:

Die Etablierung eines Sirenensystems auf aktuellem Stand der Technik ist in der Beschlussvorlage 22-18548 sowie in deren Anlage „Konzept zur Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahrenlagen in Braunschweig detailliert beschrieben. Eine schnellere Umsetzung als die dort beschriebene ist nicht möglich, da der erste wesentliche Schritt die Planung des Sirenensystems durch einen Fachplaner darstellt. Aktuell laufen bereits die verwaltungsinternen Vorbereitungen für die Vergabe der Planungsleistungen. Auch der Aufbau der Sirenenanlagen wird nicht durch die neu in der Stelle 37.23 geschaffenen Stellen, sondern durch Fachunternehmen erfolgen müssen. Da diese Fachunternehmen nur begrenzt in Deutschland verfügbar sind und aktuell viele Kommunen sich mit dem Wiederaufbau eines Sirenensystems befassen, ist auch hier eine schnellere als die dargestellte Umsetzung nicht wahrscheinlich.

 

Zur Frage 3:

Die geplanten Maßnahmen, die die Aufgabengrundlage der Stelle 37.23 in den kommenden Jahren sein werden, sind in Mitteilung 22-18576 beschrieben. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen über den Umsetzungsstand der Maßnahmen berichten.



 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise