Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18550-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit unter den Rathaus-Kolonnaden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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27.04.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 14. April 2022 (22-18550) wird wie folgt Stellung genommen:
zu 1.
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Situation im Bereich der Rathaus-Kolonnaden zu beruhigen und die tatsächlichen und gefühlten Ordnungsstörungen zu reduzieren. Dazu gehörten ordnungsrechtliche Maßnahmen wie das Lagerverbot, zeitweilige Glasflaschen- und Alkoholverbote (z. B. an Silvester) und deren konsequente, personalintensive Kontrolle durch ZOD und Polizei - teilweise in gemeinsamen Schwerpunktaktionen. Flankierend wurden Streetworker eingesetzt und der Versuch unternommen, durch Einwirken auf die Miteigentümer das Umfeld in dem Bereich im Sinne einer Aufwertung umzugestalten.
Durch diese Maßnahmen konnte zeitweilig eine Entspannung der Situation erreicht werden, ohne die Probleme vollständig zu lösen. Nach Fortfall der coronabedingten Beschränkungen ist aktuell mit der zunehmend wärmeren Witterung eine Zunahme der Störungen festzustellen, die durch einen neuen Gaststättenbetrieb in diesem Bereich verstärkt werden.
Um eine stärkere Präsenz des ZOD zu erreichen, hat die Verwaltung im Bereich der Kolonnaden eine Ladenfläche angemietet und wird dort nach erfolgtem Umbau voraussichtlich im 3. Quartal 2022 eine Zweigstelle des ZOD unter dem Arbeitstitel „Stadtwache“ einrichten. Durch die erhöhte Präsenz und die Aufwertung des Umfelds werden weitere positive Effekte erwartet.
zu 2.
Das Lagern ist in § 5 der städtischen Sondernutzungsatzung definiert und als erlaubnispflichtige Sondernutzung qualifiziert. Für eine Ausweitung im Bereich der Kolonnaden durch eine weitere Regelung ist kein Raum. Eine konsequentere Umsetzung kann nicht zuletzt durch die Einrichtung der ZOD-Außenstelle und die damit verbundene intensiviere Bestreifung des Bereichs erreicht werden.
zu 3.
Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der Polizei weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen im Bereich der Kolonnaden und der angrenzenden Haltestellen. Dazu gehört auch die Prüfung zeitweiliger Alkoholverkaufs- und/oder -konsumverbote.
Letztere könnten ggfls. auch im Rahmen des Hausrechts an den Haltestellen ausgesprochen und von der BSVG mit Unterstützung der Polizei durchgesetzt werden.
Dazu sind weitere Abstimmungsgespräche geplant, auch um nicht wechselseitige Verdrängungseffekte zwischen Kolonnaden und Haltestellen zu verursachen.
