Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18548-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das an der Ursprungsvorlage (DS.-Nr. 22-18548) anhängende Konzept zur Warnung der Bevölkerung wird unter der Voraussetzung zur Umsetzung beschlossen, dass die Verwaltung alles unternimmt, um eine Beschleunigung bei der Errichtung der elektronischen Sirenen zu ermöglichen.

Die damit einhergehenden jährlichen Folgekosten finden Eingang in die Haushaltsberatungen des städtischen Haushaltes 2023/2024.

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel - vorrangig solche des Landes Niedersachsen und des Bundes - einzuwerben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Natürlich ist grundsätzlich zu begrüßen, dass mit dem Konzept zur Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahrenlagen nun der CDU-Antrag aus dem September 2020 (DS.-Nr. 20-14324) umgesetzt werden soll. Es sollte jedoch alles unternommen werden, um die Zeit bis zur finalen Inbetriebnahme der elektronischen Sirenen zu verkürzen. Sollte, wie momentan erwartet, diese Inbetriebnahme erst Anfang 2025 erfolgen, wären seit dem missratenen deutschlandweiten Warntag (10.9.2020) mehr als 4,5 Jahre vergangen. Diese lange Zeitspanne ist in der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln und der Situation nicht angemessen.

 

Darüber hinaus gibt es im Konzept lediglich unter dem Punkt 3.5 (ab Seite 21) einen kurzen Hinweis auf mögliche Förderprogramme. Durch diesen Änderungsantrag soll noch einmal unterstrichen werden, dass solche einzuwerben sind - logischerweise je nach Verfügbarkeit.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

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