Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18535
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen - Antrag des TSV Germania Lamme 1946 e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Sportausschuss
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Entscheidung
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03.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der TSV Germania Lamme 1946 e. V. hat im Jahr 2008 nach der Übernahme der neu errichteten Sportanlage Lamme auf eigenen Wunsch auf die Bereitstellung einer Erstausstattung von Pflegeräten verzichtet und stattdessen befristet bis zum Jahr 2014 einen Sonderzuschuss in Höhe der ansonsten jährlich zu veranschlagenden Abschreibungsrate für ein solches Pflegegerät erhalten. Seit 2015 erhält der Verein die üblichen Unterhaltungszuschüsse für die gepachtete Sportanlage.
Der TSV Germania Lamme 1946 e. V. beantragt aktuell einen Zuschuss für die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers.
Gemäß Ziffer 3.6.2 (Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten) der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann eine Förderung für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Vereinen stehen sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, erfolgen.
Der Aufsitzrasenmäher, den der Verein erwerben will, erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen einer Förderung gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig, da dieser nicht der Instandsetzung, sondern der laufenden Unterhaltung gemäß Ziffer 3.6.3 (Unterhaltung vereinseigener, gepachteter und gemieteter Sportstätten) der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig dient.
Für diese gewährt die Stadt Braunschweig dem TSV Germania Lamme 1946 e. V. einen jährlichen Unterhaltungszuschuss, der so bemessen ist, dass er unter anderem anteilige finanzielle Mittel für das Mähen von Naturrasenspielfeldern beinhaltet. Diese Mittel können verwendet werden, um externe Dienstleister mit dem Rasenmähen gemäß Pflegeplan zu beauftragen; sie können aber auch der anteiligen Finanzierung der Aufwendungen dienen, die jährlich anfallen, wenn ein Rasenmäher vom Verein selber erworben wird und für die Naturrasenpflege in Eigenregie Verwendung findet.
Eine andere Fördermöglichkeit ist nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig nicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des TSV Germania Lamme 1946 e. V. auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.749,99 € zur Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers abzulehnen.
