Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18143-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Flugbeschränkungsgebiet über der PTB sowie regelmäßige Brandschau vor Ort
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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27.04.2022
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 24.02.2022 [22-18143] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Dem Fachbereich 37 ist kein lokales Flugbeschränkungsgebiet über dem Gelände der PTB bekannt. Auch ist in einer Übersicht der Flugbeschränkungsgebiete in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1992 kein Flugbeschränkungsgebiet über dem Gelände der PTB ausgewiesen, obwohl sich der Forschungs- und Messreaktor der PTB Braunschweig bis zum 19. Dezember 1995 im Normalbetrieb befunden haben soll. Auch in einer aktuellen Karte ist für die PTB kein lokales Flugbeschränkungsgebiet ausgewiesen. Jedoch befindet sich der Luftraum über der PTB in der Kontrollzone des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. Luftfahrzeuge, die tiefer als ca. 660 m fliegen, müssen sich demnach beim Tower anmelden. Alle anderen Luftfahrzeuge können frei passieren.
Zu Frage 2:
Die von der Fraktion BIBS angefragten Pläne zur Wiedereinführung eines möglicherweise ehemals vorhandenen Flugbeschränkungsgebietes im Bereich der PTB fallen nicht in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig. Die Zuständigkeit für die Festlegung von Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen liegt in beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Zu Frage 3:
Es ist geplant noch im Jahr 2022 eine Brandverhütungsschau in der PTB durchzuführen, die auch das Zwischenlager einbezieht. Hierzu finde kurzfristig eine Abstimmung mit der PTB statt. Anschließend soll die Brandverhütungsschau alle 5 Jahre durchgeführt werden.
