Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18693

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits seit mehreren Jahren gibt es ein städtisches Baulandkataster, das über das städtische Geoportal FRISBI öffentlich einsehbar ist. Hierzu führte die Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen Bezirksratsfraktion im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet im Jahr 2014 aus:

 

"Die für das vorliegende Baulandkataster maßgebliche Definition (§ 200 Baugesetzbuch) umfasst als Baulücken nicht nur Lücken zwischen zwei bebauten Grundstücken, sondern auch geringfügig bebaute und übergroße Grundstücke sowie fehl- oder mindergenutzte Flächen. Für alle Flächen gilt, dass äere Erschließung und Infrastruktur weitgehend vorhanden sind. In der Regel können diese Baulücken ohne ein aufwendiges Planverfahren kurzfristig bebaut werden, da meistens Baurecht auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) besteht" (DS 10202/14)

 

Der Paragraph, auf den in dieser Stellungnahme Bezug genommen wird, lautet im hier maßgeblichen Satz 3 wie folgt:

 

"Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen" § 200, Satz 3 BauGB.

 

Mit der Einrichtung eines solchen Baulandkatasters wurde die Hoffnung verbunden, dass es so gelingen kann potenzielle Investoren auf mögliches Bauland aufmerksam zu machen, um Baulücken insbesondere im Bereich der Innenstadt schneller schließen zu können.

 

Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Hat es aus Sicht der Verwaltung seit Einrichtung dieses Baulandkatasters im nennenswerten Umfang Anfragen von potenziellen Investoren zu Grundstücken gegeben, die im Baulandkataster aufgeführt sind?

 

2. In wie vielen Fällen ist es gelungen, Baulücken tatsächlich zu schließen?

 

3. Ist es aufgrund der bislang gesammelten Erfahrungen aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, das Baulandkataster auszuweiten?

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