Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-18419
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumüberwachung Kiefernweg Ecke Heideweg (Timmerlah)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Beantwortung
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10.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Beschluss des Stadtbezirksrats 222 vom 15. März 2022 wird wie folgt Stellung genommen:
Der genannte Bereich wird künftig im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. Um die Kontrollen von Einmündungsbereichen auch in den Außenbezirken zu intensivieren, sind mit dem Stellenplan 2022 sechs neue Stellen für Parkraumüberwachende geschaffen worden. Sobald das Personal zur Verfügung steht, wird die Überwachung verstärkt.
Anzumerken ist, dass es in Einzelfällen z. B. an kritischen Stellen sinnvoll sein kann, ein nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestehendes Halteverbot optisch durch eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) hervorzuheben oder zu verlängern. Mit Blick auf punktuelle Straßenräume, in denen sich nicht alle Verkehrsteilnehmenden regelmäßig korrekt verhalten, ist der Gedanke nach einer zusätzlichen Markierung naheliegend. Wenn man dies konsequent verfolgen würde, würde dies zu ganz erheblich mehr Markierungen im Stadtgebiet führen. Letztlich wären die Straßenräume dadurch insgesamt nicht sicherer. Vielmehr würde eine Gewöhnung dazu führen, dass Bereiche, die "nur" wie bisher normal beschildert sind, schlechter wahrgenommen werden. Daher ist im gesamtstädtischen Blick das durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegebene zurückhaltende Anordnen von Verkehrszeichen (Grundsatz der StVO: "So wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viele Verkehrszeichen wie nötig") und das kritische Bewerten des Einzelfalls grundsätzlich erforderlich. Eine Markierung dieser Bereiche kommt derzeit nicht in Betracht.
