Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18203-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Absperrgitter für den Wassergraben am Tränkeweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
29.04.2022
| |||
|
●
Bereit
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
|
zur Kenntnis
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anregung der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 111 vom 10.03.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) hat vor Ort den Graben, das Zulaufrohr in den folgenden Kanal und den Regenwasserkanal selbst bis zum nächstliegenden Schacht hin überprüft. Der Graben, das Zulaufrohr und der Regenwasserkanal sind im derzeitigen Zustand sauber und es sind keinerlei Ablagerungen zu erkennen.
Damit ist im derzeitigen Zustand aus Sicht des Betreibers für den Kanal eine einwandfreie Betriebsfähigkeit gegeben. Auch in der Vergangenheit kam es bisher nach Meldung der SE|BS zu keinen Abflussproblemen. Aus entwässerungstechnischer Sicht ist somit bisher keine Installation eines Gitters notwendig gewesen.
Einen technischen Zusammenhang zwischen überfluteten privaten Kellern und einem Rückstau im öffentlichen Regenwasserkanal kann unter der Voraussetzung von einwandfrei funktionierenden privaten Entwässerungsanlage nicht hergeleitet werden.
Die Ursache liegt somit aus entwässerungstechnischer Sicht nicht an einem Rückstau im Regenwasserkanal, sondern daran,
- dass die entsprechenden privaten Häuser nicht (bzw. nicht ausreichend) gegen Rückstau gesichert sind oder,
- dass es auf den privaten Grundstücken unzulässige Verbindungen zwischen den Schmutz- und Regenwasserleitungen gibt.
Eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen der betroffenen Grundstücke würde zeigen, ob ggf. baulichen Maßnahmen an den privaten Entwässerungsanlagen nötig sind.
Die Grundstückseigentümer können sich hierzu von der SE|BS beraten lassen.
