Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17600-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag: Benennung des Platzes vor der Emmauskirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.04.2022
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 19.01.2022 (Vorschlag gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):
"Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Platz vor der Emmauskirche in der Weststadt einen eigenständigen Namen, z. B. „Weststädter Markt“, erhalten kann. Insbesondere wird gebeten zu prüfen, ob Anlieger von einer Benennung betroffen wären bzw. wie eine Benennung ohne Adressänderung bei Anliegern möglich wäre."
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat unter Berücksichtigung der aktuellen Erschließungssituation und der bestehenden Lagebezeichnungen im Umfeld des vorgeschlagenen Platzes vor der Emmauskirche dessen potenzielle Benennung mit einem eigenständigen Namen geprüft. Dabei wurde routinemäßig auch die Feuerwehr, als Hauptvertreter der örtlichen Rettungskräfte, um eine fachliche Einschätzung gebeten.
Eine Benennung des Platzes an der Emmauskirche führt zu keiner Orientierungsverbesserung. Eine Benennung des Platzes ist aber grundsätzlich zulässig, jedoch nur in Verbindung mit zwingend notwendigen Adressänderungen der betroffenen Anlieger (von Kirche und Pfarrbüro, Büro Familienzentrum und Pfarrhaus), da eine orientierungsverschlechternde Platzbenennung ohne Anpassung der Lagebezeichnungen rechtlich belastbar nicht zu begründen ist. Die Platzfläche muss zudem dabei den vollständigen Stichweg einschließen und sich bis zur öffentlichen Toilette erstrecken.
Im Rahmen der aktuellen Prüfung wurde eine deutlich eingeschränkte Orientierung in der unübersichtlichen Örtlichkeit vorgefunden. Unabhängig von einer potenziellen Platzbenennung empfiehlt die Feuerwehr daher dringend eine ergänzende Ausschilderung zur Orientierungsverbesserung. Es bedarf einer Bewertung des Gesamtumfeldes einschließlich auch ggf. nur mittelbar angrenzender Flurstücke sowie der örtlich vorherrschenden Nummerierungssystematik. Eine verbesserte Beschilderung der verschiedenen Eingänge zum Muldeweg gewährleistet die anvisierte Eindeutigkeit in der Orientierung und damit die schnelle Auffindbarkeit auch für nicht ortskundige Einsatzkräfte.
Insofern wird empfohlen, die durch Zusatzausschilderung zu optimierende Bestandssituation mit der bestehenden Zuordnung zum Muldeweg ohne eine Platzbenennung als aus fachlicher Sicht beste Orientierungslösung beizubehalten. Soweit dennoch die grundsätzliche mögliche Platzbenennung inkl. den erforderlichen neuen Adressbildungen erfolgen soll, empfiehlt die Verwaltung zur Erzielung einer örtlichen Akzeptanz die Herbeiführung einer einvernehmlichen Zustimmung der dann von einer Benennung betroffenen Anlieger (Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer).
