Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18713

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anfang dieses Jahres wurde der Posten des Stadtrates/ der Stadträtin für das Dezernat II ausgeschrieben und konnte auch erfolgreich besetzt werden. Um den Auswahlprozess nachvollziehen zu können, haben wir Einsicht in die Vorauswahl-Matrix nehmen dürfen.1 Dabei haben sich einige Fragen hinsichtlich der Transparenz der Auswahl aufgetan, die auch für die Transparenz künftiger Stellenbesetzungen relevant sind.

In der BewerberInnen-Matrix wurden verschiedene Aspekte der fachlichen Qualifikation der BewerberInnen mit Punkten bedacht. Dabei gab es in der Matrix vier Kriterien, die es galt, bestmöglich zu erfüllen, beispielsweise ein nachgewiesenes Verständnis für das Spannungsfeld zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.

Aus der Erläuterung der Verwaltung zur Matrix geht nicht klar hervor, wie viele Punkte in welchem Kriterium erreicht werden können. In klassischen BewerberInnen-Matrizes können pro Anforderungen Punkte von 0-3 erreicht werden. Eine Zuordnung von 0 Punkten bedeutet, dass die entsprechende Anforderung nicht erfüllt wurde und 3 Punkte stehen für eine Erfüllung der Anforderungen durch den/die BewerberIn im vollen Umfang. In der Matrix zur Bewerbervorauswahl für die Stelle des Stadtrates/der Stadträtin können insgesamt maximal 12 Punkte erreicht werden. Die Verwaltung definiert dabei, dass AnwärterInnen, die weiter im Auswahlprozess berücksichtigt werden können, mindestens 8 Punkte erreichen müssen.

Die Anwendung einer solchen Matrix begrüßen wir, da sie für eine transparente Vergleichbarkeit der KandidatInnen sorgt. Die Kriterien müssen jedoch auch für die BewerberInnen selbst transparent sein. Dafür ist auch wichtig, dass das Gewicht jedes einzelnen Kriteriums klar ersichtlich ist. Geht man von der gängigen Handhabung aus, dass pro Kriterium maximal 3 Punkte erreicht werden können, ergibt sich ein weiteres Problem: Aus der Stellenbeschreibung für die Position des Stadtrates/der Stadträtin für das Dezernat II geht beispielsweise hervor, dass „einschlägige berufliche Erfahrungen in der Ministerialverwaltung von Vorteil“ sind.2 Dass diese Erfahrungen jedoch quasi eine Grundvoraussetzung bilden, wird durch diese Formulierung nicht deutlich. In der Matrix werden diese spezifischen beruflichen Vorerfahrungen augenscheinlich mit maximal 3 Punkten bewertet. Einer/einem KandidatIn, der/die diese Erfahrung nicht mitbringt, fehlen damit schon bei einem der vier Kriterien drei Punkte, wodurch das Erreichen der mindestens 8 notwendigen Punkte extrem erschwert wird. Eine höhere Transparenz könnte erreicht werden, indem kommuniziert wird, dass obligatorische und wünschenswerte Voraussetzungen mit dem gleichen Gewicht gewertet werden.

Für eine Führungs-Position wie zum Beispiel die Leitung eines Dezernats ist das Gebot den/die bestgeeignete/n BewerberIn auszuwählen. Dazu spielen jedoch neben Faktoren wie der fachlichen Eignung auch schwerer messbare Eigenschaften wie die Fähigkeit zur Führung oder die persönliche Zuverlässigkeit eine wichtige Rolle bei der Auswahl. Attribute wie „tatkräftig“, „zielstrebig“, „Kreativität“, die in einer solchen Stellenausschreibung der Braunschweiger Verwaltung aufgezählt werden, tragen der Wichtigkeit von zusätzlichen Faktoren neben messbaren Kriterien wie der Berufserfahrung Rechnung.

Aufgrund der BewerberInnen-Matrix und den Informationen zum Verfahren bleibt jedoch unklar, wie diese weniger messbaren Attribute (kreativ, zielstrebig etc.) abgefragt und berücksichtigt wurden. Hier muss leider festgestellt werden, dass die uns zur Verfügung gestellte Matrix nicht auf allen in der Ausschreibung genannten Kriterien aufbaut und damit unvollständig bleibt.

 Wir fragen daher:

 

1)   Wie möchte die Verwaltung künftig sicherstellen, dass die BewerberInnen transparent Informationen  darüber erhalten, wie die ausgeschriebenen Kriterien gewertet und gewichtet werden?

2)   Wie viele Punkte können pro Matrix-Kriterium erreicht werden?

3)   Mit welchen Verfahren stellt die Verwaltung sicher, dass geforderte Kriterien wie Kreativität und Zielstrebigkeit im Verfahren festgestellt und hinreichend berücksichtigt werden?

 

1 Fachbereich Zentrale Dienste: Abteilung Personalwirtschaft, -entwicklung und Organisation (25.03.22): Besetzung der Stelle des Stadtrates für das Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat (Dezernat II). Zugegangen an alle Ratsfraktionen zur Kenntnis.

2 Stellenausschreibung Kenn-Nr. 2022/01

 

 

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