Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18599-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördermöglichkeiten zum Neustart nach Corona
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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03.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1. Wie ist nach Ansicht der Sportfachverwaltung der Neustart der Sportvereine in diesem Frühjahr im Vergleich zum letzten Frühjahr gelungen?
Die Stadt Braunschweig hat auch während der Pandemiezeit ihre städtischen Sportstätten den Braunschweiger Sportvereinen im Rahmen der jeweils behördlich festgesetzten und gültigen Corona-Regelungen zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Sportvereine haben nach Feststellung der Verwaltung mit viel Engagement und Kreativität ihr vielseitiges Sportangebot beibehalten und teilweise sogar ausgeweitet.
Zu 2. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, ob es starke Veränderungen in der Mitgliederstruktur der Braunschweiger Sportvereine gegeben hat und ob die in der Einleitung angesprochenen Förderprogramme in Anspruch genommen werden konnten?
Nach Auskunft des Stadtsportbundes Braunschweig e.V. hat dieser zum Jahresbeginn 2021 insbesondere im Jugendbereich der Braunschweiger Sportvereine eine spürbare Mitglieder-reduzierung feststellen können, die sich aber im Verlauf des Jahres 2021 wieder regulieren konnte und auf einem Aufwärtstrend liegt.
Folgende Gesamtmitgliederzahlen haben die Braunschweiger Sportvereine dem Landessportbund gemeldet (jeweils Stichtag 01.01. des Jahres):
2020 | 2021 | 2022 |
63.804 | 60.384 | 61.839 |
Informationen darüber, ob und welche Braunschweiger Sportvereine Corona-Hilfsprogramme in Anspruch genommen haben, liegen der Verwaltung nicht vor.
Zu 3. In welcher Form könnte eine kommunale Förderung aussehen, beispielsweise um für alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren den Jahresbeitrag hälftig zu übernehmen?
Die aktuelle Sportförderrichtlinie der Stadt sieht für den dargestellten Förderzweck keine entsprechenden Fördertatbestände vor.
