Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 22-18730
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie wirkt sich das vorübergehende Angebot des "9-EURO-Tickets" in Braunschweig aus?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Unterbrochen
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.05.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Entlastungspakete Regionalisierungsmittel bereitstellen, damit die Verkehrsbetriebe im Zeitraum 1. Juni bis 31. August eine Monatskarte für den ÖPNV für 9 EURO anbieten können. Das 9-EURO-Ticket bietet die Chance, die Anreize zum Systemwechsel aufgrund von Veränderungen im Preissystem zu beobachten. Vor diesem Hintergrund möge der AMTA beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Daten auszuwerten, die für eine Analyse zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens in den Monaten Januar bis Oktober 2022 im Vergleich zu den Vorjahren und Folgejahren herangezogen werden können. Das umfasst sowohl Daten der Verwaltung wie auch Daten der städtischen Gesellschaften (z.B. Ticketverkäufe und elektronische Fahrgastzählungen in Stadtbahnen und Bussen der BSVG und KVM, Nutzung der Parkhäuser, Fahrzeugdichte auf Basis der Verkehrssteuerung, zukünftig auch Fahrradzählstellen).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Analyse zu erstellen, die mögliche Veränderungen im Mobilitätsverhalten möglichst seit Anfang 2019 aufzeigt, insbesondere eine verstärkte ÖPNV-Nutzung und Veränderungen beim MIV, aufzeigt und die Analyse dem AMTA im 4. Quartal 2022 vorzustellen.
3. Die Datenerhebung und -auswertung ist zu verstetigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wäre wichtig zu wissen, wie das 9-EURO-Ticket genutzt wird und ob sich die Maßnahme auch über den bisher vorgesehenen Zeitraum hinaus auswirkt. Dazu ist es zumindest notwendig, repräsentative Daten über einen längeren Zeitraum zu erheben. Eine kurzfristige Beauftragung einer Vollerhebung zur qualifizierten Erfassung des Nutzungsverhalten ist nicht möglich und wäre außerdem sehr aufwändig.
