Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18582-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage des Stadtbezirksrates 212 vom 20.04.2022 nimmt die Verwaltung nach Rücksprache mit der SE|BS wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Die Zu- und Abläufe der Regenrückhaltebecken sind gem. geltendem „Regelwerk für Rückhaltebecken DWA-M 176“ standardmäßig ab einem Durchmesser DN 400 (entspricht 40 cm) durch ein Schutzgitter gesichert. Dabei bemisst sich der Abstand der Gitterstäbe mit ca. 12 cm.

 

Zu 2:

Die Auslegung der Schutzeinrichtung bezieht sich darauf, dass ein Eindringen von Kindern in das Kanalnetz verhindert wird. Vor diesem Hintergrund ist die Dimensionierung ausreichend.

 

Ein noch engerer Abstand der Gitterstäbe ist gem. technischer Regelvorgaben nicht vorgesehen. Es könnte dazu führen, dass das Gitter durch Feststoffe verstopft und das Regenwasser aus dem Rohr nicht mehr in das Rückhaltebecken abfließen kann. Dann wäre die Funktion des Kanalnetzes nicht mehr gegeben und es bestünde die Gefahr von Schäden am Regenrückhaltebecken und für die angeschlossenen Grundstücke.

 

Ein engerer Abstand der Gitterstäbe entspricht somit nicht den technischen Regeln und ist aus entwässerungstechnischer Sicht abzulehnen.

 

Zu 3:

Die Schutzeinrichtungen an den Regenrückhaltebecken werden im Rahmen einer monatlichen Routine oder im Bedarfsfall nach Starkregenereignissen überprüft.


 

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