Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18607-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen - Anfrage zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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04.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion (22-18607) vom 21.04.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Istanbul Konvention (IK) wurde 2018 von Deutschland ratifiziert. Die IK fordert von allen staatlichen Stellen, die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Die Stadt Braunschweig hat dabei zuerst die wichtigen Bereiche der Gewaltprävention, des Opferschutzes und die Strafverfolgung im Bereich der häuslichen Gewalt in den Blick genommen.
Seit 2018 wird die IK in der Stadt Braunschweig immer wieder als Grundlage genutzt, um Strukturen zu verbessern. Wichtig war dabei beispielsweise die Anzahl der Familienplätze im Frauenhaus (die von 10 auf aktuell 16 Familienplätze erweitert wurden), eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsstellen in diesem Bereich (Dynamisierung), die Neu-Einführung einer Täter-Fachberatungsstelle, der Beginn des Präventionsprojektes „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ oder ganz aktuell, die Finanzierung des Präventionsprojektes „Rosenstraße 76“.
Die IK umfasst darüber hinaus aber weitere Tatbestände wie Genitalverstümmelung, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt sowie sexuelle Belästigung, psychische Gewalt, Nachstellung, Zwangsheirat oder im Namen der sogenannten „Ehre“ begangene Straftaten. Um hier den tatsächlichen Umsetzungsstand der IK zu beschreiben ist geplant, eine umfassende, systematische Bestandsaufnahme in 2022 durchzuführen.
Zu Frage 2:
Wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, soll die Umsetzung der IK für Braunschweig in diesem Jahr umfassend geprüft werden. Grundlage dazu soll eine Auswertungstabelle sein, die auch andere Kommunen in Deutschland anwenden.
In dieser Tabelle werden alle Forderungen der IK nach Kapiteln beschrieben und der jeweiligen Situation in Braunschweig gegenüber gestellt, daraus werden entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet bzw. bereits laufende Maßnahmen beschrieben und bewertet.
Zur Erarbeitung werden neben diversen Bereichen der Stadtverwaltung auch verschiedene Arbeitskreise einbezogen, wie z. B. der Runde Tisch häusliche Gewalt, der AK gegen Gewalt an Frauen, das Netzwerk gegen Gewalt und der AK geflüchtete Frauen.
Nach dieser systematischen Prüfung werden noch offene Tatbestände mit Handlungsbedarf sichtbar werden oder auch schon bestehende, aber evtl. nicht-passende Angebote. Hier sollen im Ergebnis dann Empfehlungen zur Umsetzung folgen, die dann der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.
Eine Ergebniskontrolle in Form regelmäßiger Überprüfungen der Tabelle sollte dann alle 5 Jahre erfolgen.
Zu Frage 3:
Eine besondere Gefahr wird im Rahmen der aktuellen Fluchtwelle im Menschenhandel und in der Zwangsprostitution gesehen. Alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder sind hier in besonderem Maße gefährdet. Sowohl bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften als auch bei der Vermittlung in privaten Wohnraum sind diese Risiken zu berücksichtigen.
Folgende Gewaltschutz-Maßnahmen wurden bisher ergriffen:
- Sensibilisierung der in der Unterbringung und Begleitung der Geflüchteten eingesetzten Kräfte durch Informationsmaterial und persönliche Ansprache
- Sensibilisierung der Bevölkerung und der freiwillig Helfenden durch Aushänge und Pressemitteilung
- Sensibilisierung der Geflüchteten durch mehrsprachige Warnhinweise und Aushänge in den Unterkünften
- Betreuung und Beratung der Geflüchteten durch sozialpädagogische Fachkräfte, ggf. Einzelfallhilfe und Vermittlung von Unterstützungsangeboten
- Mehrsprachige Veröffentlichung und Aushang von Notfallnummern und Anlaufstellen
- Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit bei der Aufteilung in die Unterkünfte: es wird immer eine Einrichtung speziell für vulnerable Gruppen vorgehalten
- Einsatz von Sicherheitsdiensten
Ein einheitliches Gewaltschutzkonzept für die Unterkünfte wird aktuell erarbeitet.
Die erwähnten Maßnahmen sind im Anhang beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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435,2 kB
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(wie Dokument)
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893,4 kB
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