Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18614-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig-Pass: Kostenfreie Entleihung von Medien der Stadtbibliothek?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0412 Referat Stadtbibliothek
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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04.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage Drs. 22-18614 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Stadtbibliothek verzeichnet zurzeit ca. 30.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer. Davon sind ca. 42 % Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die von der Jahresgebühr befreit sind.
Die übrigen Nutzer zahlen pro Jahr eine Jahresnutzungsgebühr von 18 €, also 1,50 € pro Monat. Dafür können die Bürgerinnen und Bürger die 675.000 Medien vor Ort und zum größten Teil auch zu Hause nutzen. Lediglich die Medien, die älter als 100 Jahre sind, sind von der Ausleihe ausgeschlossen und können nur vor Ort genutzt werden.
Im bundesweiten Vergleich liegt diese Jahresgebühr im unteren Bereich.
Die Nutzung der Medien vor Ort ist an 6 Tagen und 49 Stunden pro Woche für alle kostenlos. Dies gilt auch für den Besuch von Veranstaltungen wie Vorträgen, Ausstellungen, Spielenachmittagen für Jung und Alt und Weiteres. Ebenso sind die Beratungen und Sprechstunden, wie z. B. zur Nutzung neuer Technologien, kostenfrei zugänglich.
Der Stadtbibliothek ist die Beibehaltung dieses niedrigen Kostenniveaus für alle besonders wichtig, gerade was die Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz betrifft.
Nachfragen seitens der Nutzer nach Anerkennung des Braunschweig-Passes gibt es seit Einführung des Passes im Jahre 2012 selten.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beibehaltung der kostenlosen Nutzung für alle Kinder und Jugendlichen besonders wichtig sowie z. B. die situationsbezogene, befristete Befreiung der Flüchtlinge aus der Ukraine von der Jahresgebühr, wie sie zurzeit praktiziert wird.
Ein darüber hinausgehender Wegfall von Gebühren, z. B. für Braunschweig-Pass-Inhaber, sollte nach Ansicht der Verwaltung bei der geringen Höhe der Gebühr und dem großen kostenlosen Angebot vor Ort nicht vorgesehen werden.
