Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18646-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Welches Potenzial hat Braunschweig bei Energiewäldern?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umwelt- und Grünflächenausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
05.05.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1. Zurzeit bestehen keine Verträge mit BS|Energy zur Abnahme der von der Stadt Braunschweig angebauten Energiehölzer. Da die Energiewälder erst in 2020 bzw. 2021 angepflanzt wurden, besteht aktuell bei der geplanten Umtriebszeit von ca. 4 bis 8 Jahren kein dringender Handlungsbedarf. Neben der Andienung an BS|Energy besteht auch die Möglichkeit, die geernteten Hölzer einer Verwertung als Industriepellets zuzuführen.
Zu 2. Das Potenzial für die Anpflanzung weiterer KuP´s, zumindest was städtische Flächen angeht, ist weitgehend ausgeschöpft. Aktuell gestaltet sich die Suche und Sicherung geeigneter Flächen im Umfang von 7,5 ha für die im Rahmen des Zuwendungsantrages zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ beantragten KuP`s als schwierig. Es bestehen Konkurrenzansprüche besonders im Hinblick auf die Bereitstellung von ausreichend großen Flächen für naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Die aktuelle Suche zeigt auch, dass die örtliche Landwirtschaft z.T. bereits jetzt schon an die Grenzen eines auskömmlichen Betriebs der Höfe gelangt sind.
Zu 3. Die Flächen für Anpflanzung von Energiewäldern müssen für die Flächenbearbeitung, Pflanzung und Pflege erschlossen sein. Flächen inmitten einer größeren zusammenhängenden Ackerflur ohne eigene Erschließung kommen nicht in Betracht.
Die Flächen müssen eine ausreichende Größe besitzen. Unter Berücksichtigung der Einhaltung von Mindestabständen zu benachbarten Grundstücken, des Vorhaltens von Erschließungsflächen (z.B. Vorgewende) und eines wirtschaftlichen Betriebes der Flächen sollte die Größe auch in Abhängigkeit des Zuschnitts der Fläche min. 1 ha betragen. Größere Ackerschläge sind von Vorteil. Die Standorte müssen eine ausreichende Nährstoff- und Wasserversorgung aufweisen.
