Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18645-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig vom 22.04.2022 (DS 22-18645) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 


Die Stadt hat bisher keine Erfahrungen oder Erkenntnisse zu Solar-Pflaster, zu überdachten Straßen für die Montage von PV oder zu PV an Lärmschutzwänden. Bisher ist ein Solarradwegprojekt in Deutschland bekannt, dieses wurde in Erftstadt realisiert. Es war nicht praxistauglich und wurde abgebrochen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Aufwand für die in der Anfrage benannten Lösungen jeweils deutlich höher wäre als die Installation von PV auf üblichen Flächen wie Dächern oder Freiflächen. Aktuell sind noch sehr viele andere Flächen, insbesondere Dächer, verfügbar, die zu aktivieren eine der Aufgaben der Energiegenossenschaft und des städtischen Solarförderprogramms ist.

 

zu Frage 1:

r die zukünftige Platzgestaltung des Brunnenumfeldes am Hagenmarkt wird derzeit ein Wettbewerb vorbereitet. Diesen Wettbewerb und den siegreichen Entwurf gilt es abzuwarten. Zuvor können keine Aussagen zu einer eventuellen Verwendung von PV-Anlagen am Hagenmarkt getroffen werden.

 

zu Frage 2:

Ein nachträgliches Anbringen von PV-Überdachungen kann am Autobahnkreuz BS-Süd nicht mehr veranlasst werden. Für den Umbau wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Während des Verfahrens hätte im Rahmen der Abgabe städtischen Stellungnahme der Vorschlag unterbreitet werden können. Eine Änderung würde nun zu einem ergänzenden oder sogar neuen Verfahren führen, da derartige Überdachungen sowohl Auswirkungen auf den Lärmschutz, auf Umweltbelange aber ggf. auch auf die Statik haben würden.

Die AdB (Autobahn GmbH des Bundes) nahm zu der Anfrage wie folgt Stellung:

An die Verkehrsflächen der Autobahnen werden besondere gesetzliche Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gestellt. Dies gilt auch in Bezug auf mögliche Überdachungen von Verkehrsflächen. Konstruktive Vorgaben hinsichtlich des Anprallschutzes und die Bereitstellung von Fluchtwegen seien hier ebenso genannt wie die Begehbarkeit der Anlagen zur Wartung und Reparatur und die Bemessung auf Schneelasten. All dies führte in der Vergangenheit dazu, dass ähnliche Projekte nicht zustande gekommen sind, da genug verfügbare Flächen zur Verfügung stehen, auf denen die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen wesentlich kostengünstiger zu realisieren sind.

Bei Grünflächen im Zuge der Autobahnen im Besitz des Bundes, so auch z. B. in den Innenflächen der Autobahnkreuze und -dreiecke ist es meistens so, dass in diesen Bereichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Flächeninanspruchnahme der Autobahn ausgewiesen wurden. Diese Flächen haben dann auf Dauer einen planfestgestellten ökologischen Schutzstatus und dürfen nicht verändert oder bebaut werden. Im Übrigen würde das Errichten der Anlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgearbeitet werden müssen, da diese Auswirkungen auf den Lärm, aber auch auf Ausgleichflächen haben.

 

zu Frage 3:

Bezüglich des Anbringens von Photovoltaikanlagen auf den Flächen an Lärmschutzwänden und Bauwerken im Allgemeinen, aber auch konkret auf der Westtangente,hrt die AdB an, dass die bestehenden Anlagen statisch so bemessen sind, dass die Anlage von Photovoltaikanlagen in den meisten Fällen nicht möglich sein wird. Auch hier stellt sich weitergehend die Frage der Wartung und Reparatur solcher Anlagen, die nicht von der Fahrbahn der Autobahn aus erfolgen kann. Vorstellbar ist hier die Entwicklung von Lärmschutzmodulen, in denen die Nutzung von Sonnenenergie zur Stromgewinnung integriert ist; hier ist die Innovation der Industrie gefordert. Bei der AdB selbst ist zurzeit die Nutzung von Teilen der Rastanlagen für Photovoltaikanlagen im Gespräch.

 

Neben einer längerfristigen Aufstellung eines Flächennutzungsplans für Photovoltaik gilt es Geschwindigkeit beim Ausbau von erneuerbaren Energien auch in Braunschweig zu erreichen. Aus diesem Grund wurde u.a. durch die Stadt Braunschweig eine Energiegenossenschaft mitbegründet, die im Stadtgebiet den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen vorantreiben wird. Dem Grunde nach kann in gewissem Umfang dieses Organ auch Projekte der PV- Freiflächenentwicklung mit projektieren. Auf diese Weise können finanzielle Ressourcen gespart werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Baurechtschaffung, die durch die Flächeneigentümer erfolgen muss.
 

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