Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18623-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung beantwortet die interfraktionelle Anfrage wie folgt:

 

Zu 1) Bei dem barrierefreien Umbau des Stichweges zwischen der Berliner Heerstraße und der Straße Steinkamp würde es sich um eine Erneuerung und Verbesserung nach der Straßenausbaubeitragssatzung handeln, an dessen Herstellungskosten i. H. v. mindestens 135.000 € die angrenzenden Grundstückseigentümer*innen mit einem Anteilssatz von 60 % beteiligt werden.

 

Zu 2) Nach der Straßenausbaubeitragssatzung besteht keine Rechtfertigung die fälligen Straßenausbaubeiträge auszuschließen oder zu senken.

 

Es gibt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung des Landes Niedersachsen. Aktuell wird nach dieser Richtlinie die Förderung von bis zu 50. 000 € bis 31. Dezember 2022 gewährt r Maßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden.

Da eine Umsetzung der Maßnahme inklusive Planung und Ausschreibung und Ausführung bis zum 31. Dezember 2022 nicht realisierbar re, besteht diese Fördermöglichkeit nicht.

 

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