Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18623-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenbeitrag für barrierefreien Stichweg Berliner Heerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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05.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die interfraktionelle Anfrage wie folgt:
Zu 1) Bei dem barrierefreien Umbau des Stichweges zwischen der Berliner Heerstraße und der Straße Steinkamp würde es sich um eine Erneuerung und Verbesserung nach der Straßenausbaubeitragssatzung handeln, an dessen Herstellungskosten i. H. v. mindestens 135.000 € die angrenzenden Grundstückseigentümer*innen mit einem Anteilssatz von 60 % beteiligt werden.
Zu 2) Nach der Straßenausbaubeitragssatzung besteht keine Rechtfertigung die fälligen Straßenausbaubeiträge auszuschließen oder zu senken.
Es gibt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung des Landes Niedersachsen. Aktuell wird nach dieser Richtlinie die Förderung von bis zu 50. 000 € bis 31. Dezember 2022 gewährt für Maßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden.
Da eine Umsetzung der Maßnahme inklusive Planung und Ausschreibung und Ausführung bis zum 31. Dezember 2022 nicht realisierbar wäre, besteht diese Fördermöglichkeit nicht.
