Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18555

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


1. Der Aufhebung der Außenstelle Schuntersiedlung (am Tostmannplatz) der Grundschule Schunteraue zum Schj. 2022/2023 wird gem § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zugestimmt.

2. Dem Raumprogramm für den Umbau des Souterrains am Standort Kralenriede (in der Albert-Schweitzer-Straße) und die bauliche Erweiterung der Grundschule Schunteraue wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

Die GS Schunteraue ist eine kleine 2-zügige Grundschule mit dem Hauptstandort Kralenriede in der Albert-Schweitzer-Straße und einer Außenstelle in der Schuntersiedlung am Tostmannplatz. Sowohl der Hauptstandort als auch die Außenstelle werden aktuell 1-zügig geführt.

 

Die Schule besteht seit dem Schj. 2011/2012, seit dem die ehemalige GS Kralenriede mit dem GS-Zweig der ehemaligen GHS Schuntersiedlung zusammengeführt wurde. Seit dem Schj. 2013/2014 trägt die Schule die Bezeichnung GS Schunteraue.

 

Auf der Basis der zurückliegenden Schulstatistiken und der Meldestatistik (Geburtenzahlen der jeweils schulpflichtigen Kinder in den kommenden Schuljahren) vom 17.02.2022 ergeben sich für die beiden Standorte folgende Entwicklungen (s. nachfolgende Seite). Bei den Berechnungen wurden sogen. Fluktuationsquoten berücksichtigt, da die Schule nicht von 100 Prozent der im Schulbezirk wohnhaften Kinder angewählt wird. Diese wurden für die zukünftigen Schuljahre verringert, da die GS Schunteraue Kooperative Ganztagsschule (KoGS) werden soll. Mögliche „Flexikinder“, d. h. Kinder, die zwischen dem 01.07. und dem 30.09. eines jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollenden und nach Elternentscheidung ein Jahr später eingeschult wurden, blieben dabei unberücksichtigt, da das Elternwahlverhalten schwer einzuschätzen ist. Bei der Klassenbildung wurde aufgrund der Doppelzählung bei der Inklusion eine Schülerhöchstzahl von 24 pro Klasse statt der nach dem Klassenbildungserlass des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) sonst üblichen 26 angenommen.

 

In den letzten Jahren haben sich die Schülerzahlen insbesondere in der Außenstelle Schuntersiedlung stark rückläufig entwickelt (von 70 im Schj. 2014/2015 auf 42 im Schj. 2021/2022). Auch am Hauptstandort sind die Zahlen im gleichen Betrachtungszeitraum zurückgegangen: von 77 über den Höchststand 81 auf derzeit 63 Schülerinnen und Schüler (SuS).

 

Ein Blick auf die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen zeigt eine Steigerung an beiden Schulstandorten und zwar von aktuell 63 auf 79 in Kralenriede und von 42 auf 62. Sowohl in der Vergangenheit als auch zukünftig gab und gibt es mehr SuS, die aus Kralenriede kommen als SuS, die in den der Schuntersiedlung zugeordneten Straßen wohnen. Je nach Höhe der Fluktuation, Anzahl der Flexikinder und der Anzahl inklusiv beschulter Kinder würden in Kralenriede insgesamt 4 bis maximal 5 Klassen gebildet werden müssen, in der Schuntersiedlung maximal 4.

 

Tab. 1: Schülerzahlentwicklung GS Schunteraue, Hauptstandort Kralenriede

Schuljahr

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Klasse 4

Summe

 

SuS

SuS

SuS

SuS

SuS

Kl.

2014/2015

11

20

30

16

77

5

2015/2016

18

12

21

30

81

5

2016/2017

16

17

12

21

66

4

2017/2018

23

19

15

12

69

4

2018/2019

12

24

18

17

71

5

2019/2020

15

11

27

17

70

5

2020/2021

21

14

12

27

74

5

2021/2022

17

20

14

12

63

4

2022/2023

14

17

20

14

65

4

2023/2024

13

14

17

20

63

4

2024/2025

26

13

14

17

69

5

2025/2026

17

26

13

14

70

5

2026/2027

15

17

26

13

71

5

2027/2028

21

15

17

26

79

5

 

Tab. 2: Schülerzahlentwicklung GS Schunteraue, Außenstelle Schuntersiedlung

Schuljahr

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Klasse 4

Summe

 

SuS

SuS

SuS

SuS

SuS

Kl.

2014/2015

19

11

21

19

70

4

2015/2016

9

19

11

17

56

4

2016/2017

16

10

15

11

52

4

2017/2018

17

15

10

16

58

4

2018/2019

11

16

17

9

53

4

2019/2020

11

11

12

17

51

4

2020/2021

11

11

12

11

45

4

2021/2022

10

10

10

12

42

4

2022/2023

10

10

10

10

40

4

2023/2024

13

10

10

10

42

4

2024/2025

15

13

10

10

48

4

2025/2026

21

15

13

10

59

4

2026/2027

8

21

15

13

57

4

2027/2028

18

8

21

15

62

4

 

Die zurückgehenden Schülerzahlen haben dazu geführt, dass bei Anwendung des Klassenbildungserlasses zwei aufeinander folgende Schuljahrgänge, die in Summe kleiner oder gleich 24 SuS groß sind, in jahrgangsübergreifenden Klassen (sog. Kombiklassen) zusammengefasst werden müssen. Die schulfachliche Dezernentin vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB BS) hat darauf hingewiesen, dass bei der GS Schunteraue bereits im letzten Schuljahr eine Ausnahme von dieser Regel gemacht wurde, ab dem kommenden Schj. 2022/2023 jedoch die Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 am Standort Schuntersiedlung als jahrgangsübergreifende Kombiklassen gebildet werden müssten, so dass dann am Standort noch insgesamt 2 Klassen verbleiben würden.

 

In der Schulanlage am Tostmannplatz ist neben der Außenstelle Schuntersiedlung noch die  Astrid-Lindgren-Schule (ALS), Förderschule Lernen, untergebracht. Diese Schule verfügt aktuell über 94 SuS in insgesamt 9 Klassen der Schuljahrgänge 5-9, wobei der kleinste Schuljahrgang 9 mit 11 SuS in einer Klasse zum nächsten Schuljahr von der Schule abgehen wird. Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung wurde bei der Beantragung der Weiterführung der ALS von einem durchschnittlichen Schülerpotenzial von 19-23 SuS pro Schuljahrgang ausgegangen. Dies hätte ein Bandbreite von 95-115 SuS in 10 Klassen zur Folge. Genau prognostiziert werden können diese Zahlen nicht, da es nicht berechenbar ist, wie viele Eltern und Erziehungsberechtigte sich für eine Beschulung an der ALS und wie viele sich für eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen weiterführenden Schule entscheiden.

 

2. Mögliche Lösungsansätze und Einschätzung der Verwaltung

Eine weitere gleichzeitige Beschulung an beiden Standorten erscheint aus mehreren Gründen nicht sinnvoll:

 

  • Die Schülerzahlen haben sich deutlich reduziert. In der Schuntersiedlung müssten ab dem nächsten Schuljahr Kombiklassen gebildet werden. Dies sollte nach Ansicht der Schule und des RLSB BS aus pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen unbedingt verhindert werden.
  • Die GS Schunteraue hat sich bereits seit mehreren Jahren für die Zusammenführung an einem Standort ausgesprochen. Das kleine Kollegium der Schule hat bereits zusätzliche Unterrichtsverpflichtungen am Standort der Landesaufnahmebehörde (LAB), so dass auch bei einer Zusammenführung das Unterrichten an zwei Standorten bleibt.
  • Mit dem jahrgangsweise aufsteigenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsgrundschulplatz ab dem Schj. 2026/2027 müsste für beide Standorte eine eigene Ganztagsinfrastruktur geschaffen werden. Dies würde einen hohen baulichen und finanziellen Aufwand bedeuten.

 

Aus diesen Gründen sollte eine Zusammenführung an einem der beiden bestehenden Standorte erfolgen. Anschließend sollte die Schule zu einer KoGS erweitert werden, für die eine entsprechende Ganztagsinfrastruktur bereit gestellt werden müsste (s. 4.)

 

Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 11.03.2022 im Heinrich-Jasper-Haus hat die Schulverwaltung eine Entscheidungsmatrix mit einer Gegenüberstellung von vergleichbaren Kriterien zur Auswahl eines Standorts präsentiert. Das Ergebnis ist auf der folgenden Seite in Abb. 1 dargestellt und zeigt die Bewertung der relevanten Kriterien für beide Standorte:


 

Abb. 1: Kriterien zur Auswahl eines geeigneten Standorts

 

Schuntersiedlung / Tostmannplatz (Außenstelle)

Kralenriede (Hauptstandort)

Schülerzahl-

entwicklung

          Derzeit 42 SuS

          Bis 27/28: 93 einzuschulende Kinder

          Derzeit 63 SuS

          Bis 27/28: 117 einzuschulende Kinder

Standort

          Große Anlage mit 2 Schulen

          Turnhalle vor Ort

          Bedarfsgerecht

          Ruhige Lage

Baubedarf

          Neubaufläche:  ca. 580 m2

          Neubaufläche: ca. 250 m2

          Umbau Souterrain

Schulweg

          Schulwegempfehlung

          Beförderung von durchs. 8 (Jg. 1) und 25 (Jg. 2-4) SuS notwendig

          Schulwegempfehlung

          Beförderung von durchs. 5 (Jg. 1) und 12 (Jg. 2-4) SuS notwendig

Schulorganisation

und Pädagogik

          2 Schulen (ggf. Konflikte)

          Räume beengter

          Eigener Standort

          Vom Kollegium präferiert

Sporthallen-

situation

          Turnhalle auf Gelände

          Aber nicht ausreichend (Beförderung notwendig)

          Beförderung notwendig

          Ab 2026 ausschließliche Nutzung der Sporthalle Boeselagerstraße

Nachnutzungs-

möglichkeiten

          Astrid-Lindgren-Schule

          Als großer Standort ggf. weiterführende Schule

          Aufgrund der Größe ausschließliche Eignung für Grundschule

 

Erläuterungen:

Beim Kriterium Schülerzahlentwicklung wurde die Summe der einzuschulenden Kinder ohne eine Fluktuationsquote berücksichtigt.

 

Hinsichtlich des Standorts und der Lage hatten sich auch Schulleitung und das Kollegium für den Standort Kralenriede ausgesprochen.

 

Der Baubedarf bezieht sich zum einen auf die Neubauflächen, in Kralenriede zum anderen auch auf das Souterrain, in dem ehemals das Zentrum für Hauswirtschaft und Bildung e. V. (ZHB) untergebracht war. Am Tostmannplatz müssten 4 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR), Verwaltungsräume (Sekretariat, Schulleitung, Lehrerzimmer), Ganztagsflächen sowie weitere Räume für wie z. B. ein Archiv, für die Schulsozialarbeit und die Inklusion geschaffen werden. Mit dem Umbau des Souterrains könnten in Kralenriede viele Raumbedarfe abgebbildet werden. Eine Mensa mit Aulafunktion (auch nutzbar als außerschulische Versammlungsstätte) und der Küchenbereich müssten in einem Neubau geschaffen werden.

Für den Schulweg zu beiden Standorten wurde jeweils eine Schulwegempfehlung der Polizei ausgesprochen. SuS, die über 2 km entfernt von der Schulanlage wohnen, müssen gem. Schülerbeförderungssatzung befördert werden. Dabei würden SuS aus dem 1. Schuljahrgang individuell befördert. Die Zahlen, der SuS über 2 km Entfernung sind auf der Basis der Meldestatistik straßengenau ermittelt.

 

Ein Vorteil des Standorts Tostmannplatz ist die Sporthallensituation mit Turnhalle vor Ort, die jedoch bei einer Zusammenführung am dortigen Standort nicht ausreichend für die GS

Schunteraue und die ALS wäre.

 

Hinsichtlich der Nachnutzungsmöglichkeiten plädiert die Verwaltung ganz eindeutig für die Zusammenführung am Standort Kralenriede, da sich diese Schulanlage grundsätzlich ausschließlich für eine Grundschule eignet. Hingegen wäre aufgrund der Größe und der Ausstattung mit Fachunterrichtsräumen am Tostmannplatz auch eine andere weiterführende Schulform denkbar, wenn die ALS nicht fortgeführt wird. Nach der geltenden Rechtslage nimmt die Schule letztmalig im kommenden Schj. 2022/2023 neue SuS in Schuljahrgang 5 auf und läuft dann jahrgangsweise bis zum Ende des Schj. 2026/2027 aus. Ein möglicher Fortbestand der Förderschulen Lernen wird aktuell in der Landespolitik diskutiert. Vorübergehend und ggf. auch dauerhaft wäre es möglich, in der Schulanlage am Tostmannplatz Vorbereitungsklassen für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen einzurichten.

 

Die Verwaltung und die Schule favorisieren somit deutlich die Aufhebung der Außenstelle Schuntersiedlung und die Zusammenführung am Hauptstandort Kralenriede als Lösungsansatz.

 

3. Aufhebung der Außenstelle

Nach § 106 Abs. 1 NSchG sind Schulträger verpflichtet „Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert“. Aus den oben ausgeführten Gründen, insbesondere unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung mit möglichen Kombiklassen an der Außenstelle Schuntersiedlung schlägt die Verwaltung die schulorganisatorische Maßnahme der Aufhebung der Außenstelle als Beschlusspunkt 1 vor. Dazu bedarf es gem. § 106 Abs. 8 NSchG einer Genehmigung des RLSB BS.

 

Die Aufhebung der Außenstelle hätte zur Folge, dass die ihr zugeordneten Straßen komplett dem Hauptstandort zugeordnet werden müssten. Hierzu ist eine Änderungssatzung der Schulbezirkssatzung erforderlich, über die ebenfalls in dieser Sitzung beraten wird

(Ds 22-17754).

 

Mit Aufhebung der Außenstelle zum kommenden Schj. 2022/2023 würden sich die Schülerzahlen wie folgt entwickeln:

 

Tab. 3: Zukünftige Schülerzahlentwickung der GS Schunteraue bei einem Standort

Schuljahr

Kl. 1

Kl. 2

Kl. 3

Kl. 4

Summe SuS

Summe Kl.

2022/2023

27

27

30

24

108

8

2023/2024

26

27

27

30

110

8

2024/2025

41

26

27

27

121

8

2025/2026

38

41

26

27

132

8

2026/2027

23

38

41

26

128

7

2027/2028

39

23

38

41

141

7

 

Neu eingeschulte Klassen ab dem Schj. 2022/2023 werden grundsätzlich gemeinsam gebildet. Die Schulleitung und das RLSB BS haben bei bestehenden Klassen in Aussicht gestellt, die Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Klassenbildung zu beteiligen. Dies könnte bedeuten, dass es auch möglich wäre, dass SuS, die ursprünglich in der Außenstelle beschult wurden, in Klassen gehen würden, die bisher am Hauptstandort unterrichtet wurden.

4. Raumprogramm

Die genaue Ausplanung, welche der benötigten Nutzungen in einem Erweiterungsbaut platziert werden oder im Zuge der Sanierung und Umwidmung von Bestandsflächen entstehen, soll der späteren Vorentwurfsplanung vorbehalten bleiben. Nachfolgend ist daher nur der ermittelte Raumbedarf als Raumprogramm (RP) näher beschrieben.

 

Die Grundlage für das RP ist das Standardraumprogramm (SRP) für KoGS (Ds 18-06621).

In diesem Fall kommt das als Anlage beigefügte SRP für 2-zügige KoGS zur Anwendung.

 

Das Erreichen der 2-Zügigkeit in Kralenriede aufgrund der Aufhebung der Außenstelle

Schuntersiedlunghrt zu einem Mehrbedarf von 3 AUR. Derzeit verfügt der Standort über

5 AUR. Die fehlenden AUR könnten durch Umbaumaßnahmen und Umwidmungen im Bestand nachgewiesen werden. Weitere durch das SRP festgelegte Raumnutzungen könnten im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss durch Umwidmungen bestehender Räume erreicht werden.

 

Das Untergeschoss, das bisher zur Hälfte durch das ZHB genutzt wurde, soll saniert und die ehemaligen ZHB-ume zurückgebaut werden. Hier sollen die gem. SRP weiteren erforderlichen Räume insbesondere für den Ganztagsbetrieb sowie ein bisher nicht vorhandener Werkraumbereich geschaffen werden. Eine grobe Überprüfung durch die Hochbauverwaltung hat ergeben, dass im Untergeschoss eine Nutzfläche von ca. 425 m² zur Verfügung steht.

 

An- bzw. Erweiterungsbau:

r die weiteren im SRP vorgesehenen Räume ist ein An- bzw. Erweiterungsbau vorgesehen. Hier könnten die Mensa im Zwei-Schicht-Betrieb mit Aulafunktion, die auch als externer Veranstaltungsort (Größe 120 m²) genutzt werden soll, und die Küche mit Nebenräumen untergebracht werden. Außerdem soll ein Aenspielgerätehaus mit einer Größe von 10 m² errichtet werden.

 

Das Raumprogramm ist mit der Schule abgestimmt.

 

5. Interimsmaßnahmen

Die Schulkindbetreuung soll nach der Aufhebung der Außenstelle zum kommenden Schuljahr ausschließlich am Standort Kralenriede stattfinden. Um alle Gruppen räumlich unterzubringen, müssten AUR doppelt genutzt werden. Und um eine Mittagsverpflegung anzubieten, müssten Interimsmaßnahmen im Souterrain in den ehemaligen Räumen des ZHB durchgeführt werden. Die Kosten für die Interimsmaßnahmen werden aus der laufenden Maßnahme (s. unter 7.) gedeckt.

 

6. Schulsport

Die Schulanlage Kralenriede verfügt über keine eigene Sporthalle. Aktuell üben die SuS des Hauptstandorts ihren Sportunterricht in den Sporthallen der GS Am Schwarzen Berge und der GS Waggum aus. Nach geplanter Fertigstellung der neuen Sporthalle in Querum 2026 wird die Sporthalle an der Boeselagerstraße frei, so dass dort der Schulsport stattfinden würde und der schulsportliche Bedarf sichergestellt ist. Hierzu würde eine Beförderung der Kinder eingerichtet (Fahrzeit ca. 5 Minuten).

 

Aus vereinssportlicher Sicht besteht ebenfalls kein Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle in Kralenriede.


7. Kosten und Finanzierung

Für die Umwandlung des Souterrains der Schulanlage in Kralenriede und den Erweiterungsbau für die Ganztagsinfrastruktur sowie die Interimsmaßnahmen ab dem Schj. 2022/2023 wird ein grober Kostenrahmen von 3,053 Mio. € (Erweiterungsbau: rd. 2,00 Mio. €, Umbau/

Umwidmung im Bestand: 0,93 Mio. €, Interimsmaßnahmen: rd. 0,12 Mio. €). angenommen, der im weiteren Verfahren überprüft wird. Die städtischen Vorgaben zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität finden bei der Erweiterung der GS Schunteraue am Standort Kralenriede Anwendung und sollen im weiteren Projektverlauf geprüft und integriert werden. Die Verwaltung wird im weiteren Projektverlauf im Rahmen der üblichen Gremienbeteiligung hierzu berichten.

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 / IP 2021 – 2025 sind unter dem Projekt „GS Schunteraue/Einricht. GTB (4E.210343) ausreichend Finanzraten eingeplant:

 

Gesamt

in T€

2021

in T €

2022

in T €

2023

in T €

2024

in T €

2025

in T €

Restbedarf in T €

4.000

400

50

2.400

1.150

0

0

 

Die Anpassung der Finanzraten an den tatsächlichen Finanzbedarf erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise