Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-18423
Grunddaten
- Betreff:
-
Pilotprojekt "Ausnüchterung intoxikierter Personen im Polizeigewahrsam" (AiPP): Zwischenstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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27.04.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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24.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Rückblick
Die Stadt Braunschweig beteiligt sich an dem zweijährigen Pilotprojekt zur Ausnüchterung von intoxikierten Menschen im Polizeigewahrsam. Dazu wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Polizeidirektion Braunschweig, der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH und der Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH abgeschlossen.
Die Projektlaufzeit begann am 1. Oktober 2020 und wurde aufgrund der Corona-Pandemie nach zwei Monaten unterbrochen. Die Fortsetzung des Projektes erfolgte zum 1. November 2021 und endet nach weiteren 22 Monaten, mithin am 31. August 2023.
Nach sechs Monaten Projektbetrieb wurde den politische Gremien ein Zwischenbericht zugesagt. Ein Bericht zu den ersten beiden Betriebsmonaten erfolgte in Form einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen, Drs.-Nr. 20-14894. Die Erforderlichkeit der Anpassung des bestehenden Kooperationsvertrages wurde den Gremien mit Vorlage Drs.-Nr. 21-16835 zum Feuerwehrausschuss am 8. September 2021 zur Entscheidung vorgelegt.
II. Aktueller Zwischenstandsbericht
a) Allgemeine Erkenntnisse und Anpassungen
Der Bericht erfolgt für den Zeitraum vom 5. November 2021 (erster Betriebstag der Projektfortführung im Polizeigewahrsam) bis zum 26. Februar 2022.
Ziel ist es weiterhin, nur diejenigen alkoholisierten Patienten im Krankenhaus zu behandeln, die auch eine medizinische Therapie benötigen. Personen, die lediglich ausnüchtern müssen, sollen dies unter ärztlicher Überwachung im Polizeigewahrsam tun. Bislang wurden auch diejenigen Personen, die insbesondere nachts und am Wochenende aufgrund von starker Alkoholisierung Hilfe benötigten, überwiegend ins Krankenhaus eingeliefert und verblieben dort zur Ausnüchterung.
In den vier Monaten seit Wiederaufnahme wurden 95 Personen im Gewahrsam untergebracht und dort ärztlich überwacht. Die Hauptnutzung entfiel dabei mit 60 Belegungen (63 %) auf die Samstagnacht.
Der Projektbetrieb als auch die ärztliche Personalbereitstellung verliefen nach Wiederaufnahme ohne nennenswerte Probleme.
b) Stellungnahme der einzelnen Beteiligten
Rettungsdienst:
- 91 der 95 Personen (96 %) wurden ohne einen begleitenden Rettungsdiensteinsatz aufgenommen. Die Gewahrsamstauglichkeit wurde durch die Ärztin bzw. Arzt im Gewahrsam, mit Ausnahme von zwei Patienten, bestätigt. Der Rettungsdienst wurde somit in den genannten Fällen entlastet.
- Bei 4 der 95 Personen (4 %) bestand ein rettungsdienstlicher Kontakt. Die Personen konnten unter Nutzung des Algorithmus „Auswahl des Transportziels alkoholintoxikierter Patienten […]“ der Polizei übergeben werden.
Polizei:
- Die Zusammenarbeit mit den tätigen Ärztinnen/Ärzten verläuft vertrauensvoll, harmonisch und ohne besondere Vorkommnisse.
- Das Pilotprojekt ist den Polizeikräften bekannt und wird dort als gewinnbringend angesehen.
- Die Anwesenheit des AiPP-Arztes bzw. der -Ärztin führte darüber hinaus dazu, dass 19-mal kein Arzt oder Rettungsmittel in das Polizeigewahrsam gerufen werden musste (13 Blutproben, 6 ärztl. Behandlungen).
Da 91 der insgesamt 95 untergebrachten Personen ohne vorherigen Kontakt mit dem Rettungsdienst durch die Polizei selbst zugeführt wurden, kann zudem aus polizeilicher Sicht geschlussfolgert werden, dass die Polizei in Zweifelsfällen zu den Betriebszeiten des Pilotprojektes bereits am Einsatzort auf das Hinzuziehen eines Rettungswagens verzichtet, da ohnehin eine ärztliche Untersuchung bei der Einlieferung durch die AiPP-Ärztin/den AiPP-Arzt erfolgt.
Folgende positive Aspekte wurden beobachtet:
- Entlastung des polizeilichen Einsatzmittels durch schnelleres "Freiwerden", da der Einsatz in schnellerer Zeit abgearbeitet werden kann (das Warten auf den RTW und die Zeit der Untersuchung entfällt).
- Maximale Rechtssicherheit bei der Frage hinsichtlich der "Gewahrsamstauglichkeit", da in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung bei der Einlieferung stattfindet.
- Bei sämtlichen von der Polizei eingelieferten Personen wurde die Gewahrsamstauglichkeit nach der ärztlichen Sichtung bestätigt.
- Das schnellere „Freiwerden“ des polizeilichen Einsatzmittels ist erwähnenswert, da die Funkstreifenwagen andere Aufträge wahrnehmen und somit an anderer Stelle für mehr Sicherheit in Braunschweig sorgen können.
Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH:
- In den betrachteten vier Monaten wurden 93 Zuweisungen in das Krankenhaus vermieden.
- Ein Teil der Personen im Gewahrsam zeigte sich gewaltbereit. Ohne das Projekt hätte sich die Gewalt möglicherweise in das Krankenhaus verlagert. Zeitgleich wurden weniger Übergriffe auf das Personal im Krankenhaus verzeichnet.
- Zu den Betriebszeiten des AiPP konnten die Aufnahmebereiche der Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH weitgehend von Zuweisungen ausschließlich intoxikierter Personen befreit werden.
c) Finanzielle Erkenntnisse
Die Aufwendungen im Projekt entstehen überwiegend durch die ärztliche Besetzung (Personalkosten). Nach der materiellen Erstausstattung fielen im laufenden Projektbetrieb kaum Sachkosten an. Die Kosten für eine ärztliche Fachkraft im Polizeigewahrsam betragen aktuell 60 Euro pro Stunde bzw. 600 Euro für eine Nacht (= 1.200 Euro für ein Wochenende). Die aktuellen Beträge sind marktüblich und stehen im gegenwärtigen Kontext zum Fachkräftemangel.
d) Fazit
Alle Beteiligten gaben ungeachtet der allmählichen Rückkehr in den Alltag nach der Abschwächung der Pandemie einheitlich zu bedenken, dass die oben genannten Fallzahlen dennoch stark durch diese beeinflusst wurden und daher der quantitative Nutzen des Projektes aktuell noch nicht vollständig belastbar abgeschätzt werden konnte. Der qualitative Wert für die Polizei, den Rettungsdienst sowie die Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH fiel jedoch bereits signifikant auf. Auch eine Einschätzung der anfallenden Kosten konnte vorgenommen werden, da diese durch die vereinbarten Betriebszeiten fixiert sind.
Die verbleibenden Monate der Projektlaufzeit sollen nunmehr dazu genutzt werden, valide Daten für den Schlussbericht zu sammeln, damit die politischen Gremien eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für eine etwaige Fortsetzung des Projektes über August 2023 hinaus besitzen.
