Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18552-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eskalationen auf der Partymeile verhindern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0300 Rechtsreferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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27.04.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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24.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 14.04.2022 (22-18552) wird wie folgt Stellung genommen:
An den zurückliegenden fünf Wochenenden hat es in der Wallstraße keine weiteren besonderen Vorkommnisse gegeben. Das konsequente Einschreiten der Polizei nach den Ereignissen vom 5. und vom 19. März 2022 hat sich positiv ausgewirkt.
Nichtsdestoweniger waren und sind alle Straßen und Plätze, die abends und nachts durch Gastronomie und Clubs belebt werden, Orte, die seit jeher im Fokus der polizeilichen und ordnungsbehördlichen Aufmerksamkeit stehen.
Es wird zu beobachten sein, ob die Ereignisse im März maßgeblich mit der Wiederbelebung der Clubszene nach der Corona-Pause im Zusammenhang standen oder ob der Betreiberwechsel bei einer Gaststätte eine wesentliche Rolle gespielt hat.
Von der Polizei wird die Wallstraße seit längerer Zeit mit Unterstützung von Videotechnik überwacht. Diese Beobachtung ist sinnvoll, da die Polizei (anders als der ZOD) rund um die Uhr im Dienst ist. Zudem verfügt nur die Polizei (anders als der ZOD) über die Befugnis, die übertragenen Bilder aufzuzeichnen. Die Verwaltung wird bei der Polizei anregen, eine Ausweitung der Kameraüberwachung zu prüfen.
Eine Verordnung im Sinne des § 55 NPOG darf nur geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zur Verhinderung abstrakter Gefahren anordnen. So setzt beispielsweise ein Waffenverbot voraus, dass in erheblichem Umfang Straftaten mit Waffen begangen werden. Ein Glasflaschen- und /oder Alkoholverbot darf nur angeordnet werden, wenn die Gefahren konkret dadurch ausgelöst werden. Dies macht zunächst eine gründliche Auswertung der verübten Straftaten und Ordnungsstörungen durch die Polizei erforderlich. Die Stadtverwaltung ist hierzu mit der Polizei in Kontakt.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse im März ist eine Erhöhung der ZOD-Präsenz nicht zielführend. Die Polizei hat hier bisher keinen Unterstützungsbedarf gesehen. Die Polizei war seinerzeit mit der Verhinderung und Ahndung von Straftaten befasst. Der ZOD ist weder von der Ausbildung noch von der Ausstattung her dafür konzipiert, die Polizei bei derartigen Einsätzen zu unterstützen. Zudem würde eine Präsenz zu diesen Zeiten zulasten der Erfüllung der originären Aufgaben des ZOD gehen oder eine weitere Personalaufstockung erfordern.
Grundsätzlich sind Licht und ausreichende Beleuchtung potentiell gefährlicher Örtlichkeiten zur Nachtzeit ein wesentlicher Sicherheitsaspekt. Das Ordnungsamt prüft gemeinsam mit der Polizei den Optimierungsbedarf, der ggf. in Abstimmung mit der Bauverwaltung umzusetzen wäre.
In Braunschweig gibt es seit vielen Jahren einen Präventionsrat unter Beteiligung der Verwaltung, der Polizei und der Justiz, der sich auch mit Sicherheitsthemen befasst hat. Weiter ist im ISEK-Rahmenprojekt "Sichere Stadt" die Umsetzung des Teil-Projekts "Sicheres Wohnumfeld" vorgesehen, das ebenfalls der Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unter Beteiligung der relevanten Akteure dienen wird. Der ÖASS (Örtlicher Ausschuss Sicherheit und Sport) bearbeitet Sicherheitsthemen vornehmlich im Fußball-Kontext. Die Gründung eines weiteren regelmäßig tagenden Arbeitskreises wird daher nicht als zielführend angesehen.
Die wesentlichen Sicherheitsakteure (Verwaltung und Polizei) stehen kontinuierlich sowohl im täglichen Einzelfall als auch themenübergreifend im Austausch. Bei Bedarf werden jeweils die notwendigen Beteiligten hinzugezogen.
