Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18716

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, sich beim Land Niedersachsen für den Erhalt der Astrid-Lindgren-Schule als Förderschule Schwerpunkt Lernen über das Schuljahr 2027/2028 hinaus einzusetzen.

Somit sollen auch nach dem Ende des Schuljahres 2022/23 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können.

 

Den Eltern soll so eine Wahlfreiheit beim Förderbedarf Lernen weiterhin ermöglicht werden, da die Astrid-Lindgren-Schule in diesem Zweig schon heute in Braunschweig die einzige Alternative zu den Regelschulen darstellt.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Astrid-Lindgren-Schule in ihrer Eigenschaft als einzige Förderschule in Braunschweig mit dem Schwerpunkt Lernen ist unentbehrlich, um jedes Kind optimal fördern zu können. Für viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen bietet sie die beste Lernumgebung, da eine deutlich differenziertere Förderung erfolgen kann, als dies auf inklusiven Regelschulen der Fall ist. Für andere Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wäre die Beschulung auf einer Regelschule praktisch sogar kaum umsetzbar. So gibt es Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbedarf und sehr individuellen Schwierigkeiten, die inklusiv nicht ausreichend gut gefördert werden können.

Jede weiterführende Schule, egal ob Förderschule oder Allgemeinbildende Sekundarschule, ist vor Ort etabliert und hat jahrzehntelange Erfahrungen bei der Begleitung des Übergangs von Jugendlichen in die Arbeitswelt gesammelt. Durch die Anforderungen der Inklusion an die Förderpädagogen und die gleichzeitige landesweite Schließung der Förderschulen Lernen wird in ganz Niedersachsen diese Expertise und Unterstützung nicht mehr gebündelt vorhanden sein. Als Konsequenz daraus wird es Schülern zukünftig wesentlich erschwert werden, den Übergang in den Arbeitsmarkt zu schaffen.

Die Leidtragenden der geplanten Förderschulschließungen sind neben den Schülerinnen und Schülern auch die Förderschullehrkräfte, die unter anderem durch den oftmals gleichzeitigen Einsatz an mehreren Regelschulen die Betreuung und Förderung ihrer Schüler zum Teil zeitlich nicht mehr vollumfänglich leisten können. Erschwerend kommen die nicht mehr in vollem Umfang erfolgende Stundenzuweisung sowie die Anforderung, immer mehr Schüler mit den verschiedensten Förderschwerpunkten (Lernen, Sprache, emotionale, soziale und geistige Entwicklung) betreuen zu müssen, zum Teil über die Grenzen des eigenen Ausbildungsstandes hinaus, hinzu. Eine optimale, dem Förderschulkind angemessene Förderung und Forderung im schulischen Bereich und im Bereich der vorbereitenden und begleitenden Berufsbildung kann nicht mehr gewährleistet werden.

 

Es gibt Kinder, die im geschützten Raum einer Förderschule gefördert werden müssen; frei von psychischem, sozialem und emotionalem Druck. Dies ist bisher in der Stadt Braunschweig an der Astrid-Lindgren-Schule möglich.

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