Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18759

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten (22-17835) vom 28.01.2022 zur drohenden Überlastung der Pflegeberufe aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nahm die Verwaltung wie folgt Stellung:

ndigungen zum 15. März 2022 sind aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zu erwarten. Bis zu diesem Datum haben die Beschäftigten den Einrichtungen Nachweise vorzulegen. Die Einrichtungen wie das Städtische Klinikum Braunschweig haben danach u. a. die nichtgeimpften Mitarbeitenden an das Gesundheitsamt zu melden. Eine Sanktionierung ist jedenfalls durch das Städtische Klinikum Braunschweig nicht vorgesehen.“

 

Aktuell liest man jedoch von zahlreichen Problemen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Laut Welt am Sonntag wurden allein in Niedersachsen 12.813 ungeimpfte bzw. ungenesene Mitarbeiter an die Gesundheitsämter gemeldet (Quelle: www.welt.de/politik/deutschland/article238074997/Trotz-Impfpflicht-Mehr-als-100-000-Mitarbeiter-im-Gesundheitswesen-sind-nicht-geimpft.html ). Da Braunschweig rund 1/32 der niedersächsischen Bevölkerung entspricht, wären das in Braunschweig geschätzt rund 400 Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die vom Berufsverbot durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht betroffen sind. Diese Fachkräfte fehlen aktuell in einem überlasteten Gesundheitssystem.

 

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisierte in der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 27. April 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht:

Parallel ist mit der letzten Novelle des Infektionsschutzgesetzes eine Vielzahl der pandemiebedingten Beschränkungen entfallen. Vor dem Hintergrund der in diesem Zusammenhang geäerten politischen Positionen und dem Scheitern der alters- bezogenen Impfpflicht ist es nicht mehr vermittelbar, warum die Krankenhäuser mit hohen bürokratischen Aufwänden belastet werden, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zum 31. Dezember 2022 zu erfüllen. Die bislang geäerten Argumente für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wonach die Impfung zuverlässig vor einer Infektion und Übertragung mit Coronaviren schützt, müssen angesichts der politischen Debatte um die allgemeine Impfpflicht als hinfällig betrachtet werden und können somit auch nicht mehr die Grundlage für Betretungs- und Tätigkeitsverbote für die in den Gesundheitseinrichtungen Tätigen bilden. Deshalb erscheinen auch mögliche Tätigkeitsverbote, die durch die Gesundheitsämter nach einem klar definierten Prozess jedoch auf lokaler Ebene in Abhängigkeit von bundeslandspezifischen Regelungen ausgesprochen werden sollen und den Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen weiter verschärfen würden, nur schwer vorstellbar. Insbesondere den in den Krankenhäusern Beschäftigten ist es nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet und ansonsten mit Tätigkeitsverboten belegt werden, während die von ihnen betreuten Patientinnen und Patienten von diesen Regelungen nicht erfasst werden.“

 

Ebenso sorgt sich auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. in der Stellungnahme zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 25. April:

Mitarbeitende ohne Immunitätsnachweis müssen mit einem Beschäftigungsverbot rechnen, bzw. sind bei Neueinstellungen bereits damit konfrontiert. Dies bedeutet einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung. Ein solcher Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein. In die Abwägung von dem durch die einrichtungsbezogene Impflicht zu erreichendem Nutzen und den damit verbundenen Belastungen sind auch die für die zwingend erforderliche Sicherstellung der Versorgung negativen Folgen einbeziehen. Der Personalmangel in der Pflege ist bereits seit längerer Zeit eklatant und spitzt sich mit jedem Mitarbeitenden, der der Pflege den Rücken kehrt oder kehren muss, weiter dramatisch zu.“

 

Daher fragen wir:

 

1. Wie viele ungeimpfte/ungenesene Mitarbeiter aus den Gesundheitsberufen wurden in Braunschweig bisher gemeldet?

 

2. Welche Zwangsmaßnahmen wurden gegen ungeimpfte/ungenesene Mitarbeiter verhängt bzw. welche sind konkret geplant?

 

3. Sind fehlende Angaben zum Impfstatus bei Mitarbeitern in Gesundheitsberufen mit Zwangsmaßnahmen oder Bußgeldern bedroht und falls ja: mit welchen?

Loading...

Erläuterungen und Hinweise