Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17815

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Bruttokostenrahmen in Höhe von rd. 40,0 Mio. Euro für das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ wird zugestimmt. Die nicht aus Einnahmen gedeckten Ausgaben belaufen sich auf rd. 29,1 Mio. Euro. Davon beträgt der 2/3-Anteil an Städtebaufördermittel von Bund und Land rd. 19,4 Mio. Euro. Der städtische 1/3-Eigenanteil beträgt rd. 9,7 Mio. Euro. Zusammen mit den zusätzlichen städtischen Mitteln für nicht förderfähige Kosten beläuft sich der gesamte städtische Eigenanteil auf rd. 13,4 Mio. Euro.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ist der Rat für die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Kommune zuständig.

 

Hintergrund:

 

Am 18. Februar 2020 wurde vom Rat die Fortschreibung des Entwicklungskonzepts für das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet beschlossen (Vorlage 19-11460). In der Vorlage wurden die Gesamtkosten benannt, allerdings nicht im Beschlusstext aufgeführt. Nach Abstimmung mit dem „Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig“ (ArL) ist ein eigenständiger Beschluss über den Bruttokostenrahmen und die Finanzierung erforderlich. Dieser Beschluss wird mit dieser Vorlage nachgeholt.

 

Bruttokostenrahmen:

 

Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht sind die in der o.g. Vorlage benannten Ausgaben in Höhe von rd. 22,6 Mio. Euro mit Stand 31.12.2018, sowie alle noch ausstehenden Kosten für die Maßnahmen bis zum Ende des Verfahrens. Der Bruttokostenrahmen wurde mit rd. 40,0 Mio. Euro angegeben, der städtische Eigenanteil mit rd. 14,1 Mio. Euro. Da diese Vorlage lediglich die Beschlussvorlage 19-11460 konkretisiert, wird der dortige Stand zugrunde gelegt. Die Angaben in der Anlage beziehen sich entsprechend auf den 31.12.2018 und wurden nicht an zwischenzeitliche Veränderungen angepasst.

 

 

Darstellung der Finanzierung:

 

Mit neuerem Kenntnisstand wird eine Änderung der Finanzierung bei gleichbleibendem Bruttokostenrahmen erwartet. Es ist davon auszugehen, dass die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen höher ausfallen werden. Eine Erhöhung von 4,5 Mio. Euro auf 6,6 Mio. Euro führt zu einem entsprechend geringeren Bedarf an Städtebaufördermitteln (Anteil Bund/Land und städtischer Eigenanteil).

 

Die Finanzierung bis zum Abschluss der Sanierung unter Berücksichtigung der höheren Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen stellt sich folgendermaßen dar:

 

Städtebaufördermittel Bund und Land rd. 19,4 Mio Euro (bisher 20,8 Mio. Euro)

Städtebaufördermittel Eigenanteil Stadt rd. 9,7 Mio. Euro (bisher 10,4 Mio. Euro)

Ausgleichsbeträge rd. 6,6 Mio. Euro (bisher 4,5 Mio. Euro)

Einnahmen Dritter  rd. 0,6 Mio. Euro

Zusätzlicher städtischer Anteil                                 rd. 3,7 Mio. Euro

Bruttokostenrahmen rd. 40,0 Mio. Euro

 

Der städtische Anteil (Eigenanteil, zusätzlicher städtischer Anteil) beträgt 13,4 Mio. Euro (bisher 14,1 Mio. Euro).

 

In der Anlage zu dieser Vorlage sind im Deckblatt die Kosten und Finanzierung gemäß Städtebauförderrichtlinie nach Kostenarten gegliedert und zusammengefasst. Die noch ausstehenden Maßnahmen sind in der Anlage zum Deckblatt einzeln aufgelistet.

 

Klimaschutz:

 

Auf Wunsch des ArL wurden die noch ausstehenden Maßnahmen im Hinblick auf positive Auswirkungen auf Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel gekennzeichnet.

 

Beteiligung:

 

Der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ wird mit seiner Sitzung am 28. April 2022 in die Beratungsfolge einbezogen.


 

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Anlagen

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