Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18543
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2022 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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12.05.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E. 200004 – Maßnahmen i.Z.m. Krisenmanagement / Katastrophenschutz
Sachkonto 427193 IM Sonstigen Sachaufwendungen
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.500.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022: 0,00 €
bereits außerplanmäßig beantragte Aufwendungen (siehe 22-18221) 2.500.000,00 €
bereits außerplanmäßig beantragte Aufwendungen (siehe 22-18221-01) 7.500.000,00 €
bereits außerplanmäßig beantragte Aufwendungen (siehe 22-18221-02) 5.000.000,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 2.500.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 17.500.000,00 €
Hinsichtlich der Gründe für die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für Maßnahmen zum Krisenmanagement / Katastrophenschutz wird auf die Vorlage 22-18221 und die Ergänzungsvorlagen 22-18221-01 und 22-18221-02 zum FPDA / VA / Rat im März 2022 verwiesen.
Mit der Mitteilung Nr. 22-18674 ist über die inzwischen eingetretene weitere Entwicklung in Zusammenhang mit dem Flüchtlingszustrom aus der Ukraine berichtet worden. Es wurde u. a. dargestellt, dass das bisher verfügbare Krisen-Budget von 15 Mio. € bereits ausgeschöpft ist.
Unter Berücksichtigung weiterer Kosteninformationen für die Unterbringung von Geflüchteten ergeben sich für das Haushaltsjahr voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. 17,5 Mio. €. Dabei wurde angenommen, dass Anmietungen bzw. die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie bspw. Betreuung oder Sicherheitsdienst zunächst nur für Festzeiträume (überwiegend bis 30. September 2022, Stadthalle bis zum 14. Juni 2022) ohne Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen vorgenommen werden würden und die laufenden Unterstützungsleistungen für die Geflüchteten aus dem Teilhaushalt Soziales und Gesundheit gezahlt werden.
Erkenntnisse aus der Abstimmung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Niedersachsen zu einer etwaigen Entlastung der Kommunen bzw. von den Flüchtlingskosten (s. Ds. 22-18674) liegen derzeit noch immer nicht vor.
Es wird vorgeschlagen, den Ansatz für Maßnahmen des Krisenmanagements / des Katastrophenschutzes um die unter den beschriebenen Bedingungen benötigten weiteren 2,5 Mio. € auf dann 17,5 Mio. € zu erhöhen.
Die weitere Entwicklung des Flüchtlingszustroms ist derzeit nicht absehbar. Sollte sich der Zustrom verstärken oder der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten über die o. g. Festzeiträume hinaus fortbestehen, könnte sich ein über 17,5 Mio. € hinausgehender Finanzbedarf ergeben. In diesem Fall würde die Verwaltung in einem der nächsten Gremienläufe voraussichtlich noch einmal eine Aufstockung des Budgets vorschlagen müssen.
Deckungsmittel können kurzfristig ‑ wie bereits mit den vorherigen Beschlussvorlagen dargestellt ‑ nicht genannt werden. Es wird daher auch in diesem Fall vorgeschlagen, vorerst auf die noch ausreichend vorhandene Überschussrücklage zurückzugreifen. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2022 werden dann die notwendigen Maßnahmen ergriffen, in entsprechender Höhe Deckungsmittel zu sichern.
Hierzu sollen ggf. auch die noch nicht verbrauchten Haushaltsreste aus den Projekten „FB 20: Maßnahm. i.Z.m. Corona-Pandemie (4E.200002)“ und „FB 20: Maßnahm. i.Z.m. Einr.
Impfzentren /mob. Impf-Teams (4E.200003)“ herangezogen werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | Überschussrücklage |
| 2.500.000 € |
2. Teilhaushalt Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 Neu – Sporthalle GS Timmerlah / Sanierung Unterdecke und Dach
Sachkonto 421110 Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.061.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 2.061.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel (Aufwendungen): 2.061.000,00 €
An der Sporthalle der Grundschule Timmerlah soll die Sanierung der Unterdecke und des Daches erfolgen. Es ist geplant, kurzfristig den Objekt-und Kostenfeststellungsbeschluss im Ausschuss für Planung und Hochbau hierzu einzuholen. Die Gesamtkosten werden auf 2.061.000 € (ohne Photovoltaikanlage) beziffert. Die geplante Photovoltaikanlage wird von der neu gegründeten Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG umgesetzt.
Aufgrund von Erkenntnissen aus Nordrhein-Westfalen zu unsachgemäß festgestellten Unterdecken in Sporthallen der sechziger bis siebziger Jahre wurden sämtliche Hallen in Braunschweig untersucht. Es wurde festgestellt, dass von den 74 untersuchten Turn- und Sporthallen in 24 Hallen die Unterdecke zwingend zu erneuern und in weiteren 25 Sporthallen Instandsetzungsmaßnahmen an den Unterdecken (Nachschrauben von Verbindungen, Austausch von Beleuchtungen, Nachbesserungen am Tragwerk etc.) durchzuführen sind. Darauf basierend wurden Umsetzungsprioritäten nach der Dringlichkeit der Maßnahmen festgelegt. Diese werden seitdem schrittweise abgearbeitet.
Die Unterdecke der Sporthalle der GS Timmerlah ist gemäß statischer Untersuchungen abgängig und muss zusammen mit der Deckenbeleuchtung umgehend saniert werden. Da auch der Dachaufbau undicht ist, müssen auch die Dachabdichtung erneuert und eine neue Gefälledämmung verlegt werden.
Die Unterdecke und das Dach können nur zusammen erneuert werden; eine zeitliche Trennung wäre unwirtschaftlich und würde zu höheren Gesamtkosten führen. Bedingt durch die geplante Maßnahmenrealisierung von Juli 2022 bis Januar 2023 werden sämtliche Haushaltsmittel in 2022 benötigt.
Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der für 2022 und Folgejahre zu erwartenden Kostensteigerungen / Inflationsraten eine belastbare und verlässliche Gesamtkostenplanung und IP-Planung noch schwerlich umsetzbar ist.
Die Sanierungen von Unterdecken in städtischen Sporthallen werden generell aus dem Sammelprojekt „Unterdecken / Ertüchtigung – Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ finanziert. Aufgrund der Kostenhöhe der Maßnahme (sind die Kosten jedoch auf einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu ist eine außerplanmäßige Mittelumsetzung auf ein neu einzurichtendes Einzelprojekt erforderlich.
Zur Deckung der Maßnahme stehen die nachfolgend dargestellten Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei den Deckungsmitteln des Projektes „Sporthalle GS Broitzem / Außensanierung (4E.210336)“ handelt es sich um unechte Deckungsmittel, da diese weiterhin benötigt werden und neu veranschlagt werden müssen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | 4E.210330.00.505 /
421110 | Kastanienallee 71 / Altlastensanierung / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen | 500.000 € |
Minderaufwendungen | 4E.210336.00.505 /
421110 | Sporthalle GS Broitzem / Außensanierung / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen | 321.000 € |
Minderaufwendungen | 4S.210084.00.505 /
421110 | Unterdecken/Ertüchtigung / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen | 1.240.000 € |
3. Teilhaushalt Finanzen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210316 –Helene-Engelbrecht-Schule / Neubau
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 10.700.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022: 0,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 10.700.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel (Auszahlungen): 10.700.000,00 €
Der Neubau der Helene-Engelbrecht-Schule (HES) an der Salzdahlumer Straße 84, der in alternativer Beschaffung errichtet werden soll, befindet sich in der finalen Angebotsphase. Der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben soll der Zuschlagserteilung in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 zustimmen. Die Auftragshöhe für Planung und Bau beträgt 29.477.643,43 € (rd. 29,48 Mio. €). Die Zuschlagsfrist endet gemäß Verhandlungsergebnis am 25. Mai 2022.
Um die Auftragsvergabe in 2022 durchführen zu können, sind zum Haushalt 2022 / IP 2021-2025 neben einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2024 auch der Ansatz für den Neubau der HES für 2024 von 22,72 Mio. € auf 30 Mio. € erhöht worden. Der Mittelabfluss wird für 2024 erwartet.
Die im Haushaltsplan 2022 eingeplante VE zu Lasten des Jahres 2024 ist erst nach Inkrafttreten des Haushalts 2022 / IP 2021-2025 verfügbar und kommt damit für die Auftragserteilung noch im Mai 2022 zu spät. Bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022 gelten die VE’s des noch geltenden Haushalts 2021 / IP 2020-2024. Eine VE zu Lasten des Jahres 2024 war im Haushalt 2021 für dieses Projekt aber nicht vorgesehen. Zur Einhaltung des Termins der Auftragsvergabe ist daher erforderlich, dass die Haushaltsmittel für den Haushalt 2022 überplanmäßig bereitgestellt werden bzw. eine außerplanmäßige VE für 2021 zu Lasten 2024 genehmigt wird.
Sofern das Vergabeverfahren nicht im Mai finalisiert wird, so kann der im Wettbewerb ermittelte Auftragnehmer Schadensersatz verlangen. Es müsste erneut ausgeschrieben werden. Ein erneutes Vergabeverfahren würde wiederum mind. ein Jahr, mithin bis mind. Mai 2023 dauern. Da Planung und Bau mind. 2,5 Jahre brauchen, wäre der Neubau der HES frühestens Ende 2025 fertiggestellt. Die bauordnungsrechtliche Duldung des abgängigen Schulgebäudes an der Reichsstraße 31 läuft jedoch Ende 2024 aus. Somit würden danach keine geeigneten Räumlichkeiten mehr zur Verfügung stehen. Zudem wäre wegen der herrschenden Baupreisentwicklung mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Die Maßnahmendurchführung und die Finanzierung sind somit sachlich und zeitlich unabweisbar.
Zur Deckung der rd. 29,48 Mio. € sollen außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von 18,78 Mio. € und überplanmäßige Haushaltsmittel für 2022 in Höhe von 10,7 Mio. € beantragt werden. Der hier vorliegende Antrag beinhaltet die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für 2022 in Höhe von 10,7 Mio. €. Zur Deckung stehen auf dem Projekt „GY NO / Erweiterung“ (4E.210207)“ Haushaltsmittel zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderauszahlungen | 4E.210207.02.500.213 /
787110 | GY NO / Erweiterung / Hochbaumaßnahmen – Projekte | 10.700.000 € |
4. Teilhaushalt Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210228 –BBS V Kastanienallee / Brandschutzmaßnahmen
Sachkonto 421110 Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.862.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 1.862.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel (Aufwendungen): 1.862.000,00 €
Der damalige Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 29. Oktober 2019 der Brandschutzmaßnahme an der BBS V mit einem Gesamtkostenvolumen von 1.838.700 € zugestimmt - vgl. – Vorlage 19-11875-.
Im Zuge der Bauabwicklung haben sich Mehrkosten in Höhe von 1.862.000 € ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:
- Vorhandene Geschossdecken waren statisch nicht ausreichend; Trennwände sowie Rauschabschnittstüren wurden baulich nicht bis zur Geschossdecke durchgeführt
- Es wurden zweiadrige Elektroverteilungen vorgefunden, die derzeit in den Fluren ausgetauscht werden.
- Das Dachtragwerk des Gebäudes C ist statisch zu ertüchtigen, weil die gesamte Konstruktion abgängig ist und saniert werden muss. Derzeit dürfen daher keiner Wartungen auf dem Dach des Gebäudes C stattfinden.
Es ist geplant, kurzfristig den Objekt-und Kostenfeststellungsbeschluss im Ausschuss für Planung und Hochbau zu den Mehrkosten einzuholen. Die Gesamtkosten werden inkl. der Mehrkosten auf aktuell 3.700.700 € beziffert.
In der Bauaufsichtsanordnung vom 22. Dezember 2017 wurde festgestellt, dass insbesondere die Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden A-D kurz- bis mittelfristig durchzuführen sind. Außerdem kann die Brandschutzsanierung im Gebäude C nicht weitergeführt werden, bevor das Dach saniert wurde.
Eine Mittelbereitstellung erst im Haushaltsjahr 2023 würde zu einem Baustopp führen, so dass die Schule das Gebäude C mindestens für ein Jahr nicht nutzen könnte.
Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der für 2022 und Folgejahre zu erwartenden Kostensteigerungen / Inflationsraten eine belastbare und verlässliche Gesamtkostenplanung und IP-Planung noch schwerlich umsetzbar ist.
Zur Deckung der Maßnahme stehen die nachfolgend dargestellten Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei den Deckungsmitteln des Projektes „Sporthalle GS Broitzem / Außensanierung (4E.210336)“ handelt es sich um unechte Deckungsmittel, da diese weiterhin benötigt werden und neu veranschlagt werden müssen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | 4E.210137.00.505 /
421110 | BBS V/Sanierung / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen | 1.800.000 € |
Minderaufwendungen | 4E.210336.00.505 /
421110 | Sporthalle GS Broitzem/Außensanierung / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen | 62.000 € |
5. Teilhaushalt Tiefbau und Verkehr
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.660024 – Bienroder Weg / Neuordnung Nebenanlagen 1. BA
Sachkonto 787210 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen): 150.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 100.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel (Aufwendungen/Auszahlungen): 250.000,00 €
Das Projekt „Bienroder Weg / Neuordnung Nebenanlagen (4E.660024)“ beinhaltet den niederflurgerechten Umbau der Haltestelle Nordstraße sowie weiterer ergänzender Änderungen an den Fuß- und Radwegen um die Haltestelle.
Die Maßnahme ist Teil des Gesamtkonzepts zur Neuordnung der Fuß- und Radwege Bültenweg/Bienroder Weg und als erster Bauabschnitt eingeplant, der vor den anderen Abschnitten realisiert werden soll.
Die Gesamtkosten der Maßnahme sind von 150.000 € auf 250.000 € gestiegen. Dies ist darin begründet, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie Störungen bei den Lieferketten ergeben haben und diese zu Mehrkosten geführt haben. Weiterhin hat auch die Ukraine-Krise zu steigenden Energie- und Materialpreisen beigetragen.
Die Maßnahme wurde bereits offiziell in das Förderprogramm für Haltestellen aufgenommen (Förderquote LNVG 75%, Regionalverband 12,5%). Eine Verschiebung könnte sich förderschädlich auswirken und den Bau der anderen Abschnitte negativ beeinflussen. Der Bewilligungsbescheid wird voraussichtlich im April/Mai 2022 vorliegen. Die Umsetzung des Projektes muss daher 2022 erfolgen.
Auch die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass eine spätere Ausschreibung regelmäßig zu höheren Preisen führt. In der Folge könnte sogar eine Aufhebung der Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit drohen. Dies würde zu einer Verschiebung der Maßnahme um ein weiteres Jahr führen. Dann würde neben dem möglichen Entfall der Fördermittel eine nochmals erhebliche Kostensteigerung drohen.
Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der für 2022 und Folgejahre zu erwartenden Kostensteigerungen / Inflationsraten eine belastbare und verlässliche Gesamtkostenplanung und IP-Planung noch schwerlich umsetzbar ist.
Deckungsmittel stehen in dem Projekt „Stadtbahnbau/Folgemaßnahmen (5S.660017)“ zur Verfügung, da bisher kein abgestimmtes Maßnahmenprogramm mit der BSVG vorliegt. Eine Nachveranschlagung der Haushaltsmittel ist nicht erforderlich.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderauszahlungen | 5S.660017 / 787210 | Stadtbahnbau/Folgemaßnahmen | 100.000 € |
