Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18730-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung begrüßt das Ansinnen, die Wirkungen des 9-Euro-Tickets zu analysieren um aus den Ergebnissen ggf. Schussfolgerungen für weitere Planungen zu ziehen.

 

Gleichwohl ist zu bedenken, dass die Datenlage bei der Stadt und bei den städtischen Gesellschaften, hier insbesondere der BSVG, sehr unterschiedlich ausgeprägt ist und aufgrund der Corona-Situation in den vergangenen zwei Jahren eine bislang noch nie dagewesene Sondersituation über einen sehr langen Zeitraum vorlag, die eine Vergleichbarkeit von Daten sehr erschwert. So liegen z. B. zwar vielfach Verkehrsmengen aus den Jahren vor Corona vor, diese sind aber aufgrund von Corona und den sich daraus ergebenen Veränderungen im Verkehrsverhalten (Stichwort Homeoffice) kaum mehr mit den aktuellen Verkehrszahlen – und dann wiederum im Vergleich mit denen, die während und nach der Zeit des 9-Euro-Tickets erhoben werden – vergleichbar. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass immer nur gleiche Zeiträume statistisch stabil miteinander verglichen werden können, denn das Verkehrsverhalten unterliegt nicht nur tages- und wochenzeitlichen Schwankungen, auch jahreszeitliche Schwankungen haben einen großen Einfluss auf z.B. die Verkehrsmittelwahl.

 

Hinzu kommt, dass im identischen Zeitraum des 9-Euro-Tickets auch die Benzin- und Dieselpreise über eine Absenkung der Mineralölsteuer ebenfalls deutlich reduziert werden, somit ggf. sogar wieder Anreize geschaffen werden, mehr Fahrten mit dem Kfz zu unternehmen.

 

Die Verwaltung wird eine Auswertung der bis Ende des Jahres vorliegenden Daten vornehmen, um daraus Effekte des 9-Euro-Tickets (und der Spritpreissenkung) abzuleiten.

 

Unabhängig davon bereitet die Verwaltung die Teilnahme an der Verkehrserhebung Mobilität in Städten („System repräsentativer Verkehrsbefragungen“, SrV) vor, welche der Ermittlung von Mobilitätskennwerten der städtischen Wohnbevölkerung dient (vgl. dazu DS 21-17114). Diese Untersuchung wird alle 5 Jahre aktualisiert und bietet damit eine wie unter Frage 3 erbetene verstetigte Datenerhebung und -auswertung.

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