Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18649

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Anmietung von Flächen Lange Straße 61, 3. OG, für einen festen Zeitraum von 10 Jahren mit der Option einmal um 5 Jahre zu verlängern wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

Aufgrund von Personalzuwächsen sind die bisherigen Büroflächen des Referats 0600 nicht mehr ausreichend. Um einer adäquaten Aufgabenerfüllung nachzukommen und auch wegen der Sanierung des Rathaus-Neubaus ist die Anmietung einer neuen Fläche erforderlich.

 

Sachverhalt:

Mit Organisationsverfügung wurde dem Referat 0600 die bisher beim Fachbereich 66 liegenden Aufgaben der Abrechnung von Erschließungs- und Straßenausbaubei-tragsmaßnahmen sowie des Straßenrechts und der Förderprogramme zugeordnet. Diese Aufgabenbereiche sollen nun auch räumlich mit der Aufgabe der Bauprojektsteuerung und -koordinierung bei Ref. 0600, die bislang in Räumlichkeiten im Objekt Langer Hof 6 untergebracht ist, dauerhaft zusammengeführt werden, um Synergieeffekte durch kurze Abstimmungswege ausschöpfen zu können.

 

Zudem ist im Rahmen der Sanierung der Rathaus-Neubau leer zu ziehen. Mit der Anmietung der Räumlichkeiten im Objekt Lange Straße und dem Umzug der für die aufgeführten Aufgaben zuständigen Mitarbeitenden vom Rathaus in das Objekt Lange Straße wird auch dieser Zielsetzung entsprochen. Zudem werden freiwerdenden Räumlichkeiten auch für die Unterbringung neuer Mitarbeitender des FB 66 benötigt.

 

Die anzumietende Nutzfläche Lange Straße 61, 3. OG, umfasst ca. 413 m² nebst Kellerraum.

Das Objekt ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Mietbereich ist barrierefrei erreichbar.

Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist bereits durch die Nutzung der Abt. 50.40 und der Abt. 68.3 in Flächen des 3. + 4. OG vorhanden und muss ab Übergabepunkt nur angebunden werden.  

 

Vorgesehen ist ein Mietvertrag ab dem 15.07.2022 mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren bis zum 14.07.2032. Im Anschluss an diese Festlaufzeit wird der Stadt Braunschweig ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt, einmal um fünf Jahre zu verlängern Diese Absicht muss dem Vermieter sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.

 

Der Mietzins kann aufgrund der Lage und des Zustandes der Mietfläche als angemessen betrachtet werden.

 

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