Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17815-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Bruttokostenrahmen in Höhe von rd. 40,0 Mio. Euro für das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ wird zugestimmt. Die nicht aus Einnahmen gedeckten Ausgaben belaufen sich auf rd. 29,1 Mio. Euro. Davon beträgt der 2/3-Anteil an Städtebaufördermittel von Bund und Land rd. 19,4 Mio. Euro. Der städtische 1/3-Eigenanteil beträgt rd. 9,7 Mio. Euro. Zusammen mit den zusätzlichen städtischen Mitteln für nicht förderfähige Kosten beläuft sich der gesamte städtische Eigenanteil auf rd. 13,4 Mio. Euro.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtbezirksrat 310 hat ergänzend zum Beschlusstext folgende Protokollnotiz verfasst:

 

"Die zu erwartenden Ausgleichsbeträge sollen bei den Maßnahmen, die bereits erfolgt sind bzw. erfolgen sollen bei Kostensteigerungen auf die Gesamtsumme draufgesattelt werden / zugeführt werden."

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Nach der Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen dienen der Finanzierung zuwendungsfähiger Ausgaben im Rahmen der Gesamtmaßnahme sowohl Einnahmen (wie Ausgleichsbeträge) als auch Städtebaufördermittel (Mittel des Bundes, des Landes und die Eigenmittel der Kommune).

 

Für das Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet" liegen die Gesamtausgaben bei 40 Mio. Euro, der Beschlusstext geht von entsprechenden Ausgaben aus. Nach Städtebauförderrecht führen Einnahmen aus Ausgleichbeträgen über die bislang veranschlagten 4,5 Mio. Euro hinaus bei Beibehaltung des Kostenrahmens zu entsprechend reduzierter Höhe von Städtebaufördermitteln. Sollte jedoch absehbar sein, dass die Ausgaben für die Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen den Kostenrahmen von 40 Mio. Euro überschreiten, werden in den Folgejahren weitere Städtebaufördermittel beantragt. Dies ist vorbehaltlich weiterer Rahmenbedingungen (erforderliche Gremienbeschlüsse, Bewilligungen durch den Fördermittelgeber, Personalkapazitäten etc.) möglich.

 

Insofern kann der Intention der Protokollnotiz gefolgt werden.

 

Der Beschlusstext bleibt unverändert.


 

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