Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18433-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Widmungen und Teileinziehungen der Vorlage 22-18433 sind zu verfügen und öffentlich bekannt zu machen“.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 05.05.2022 hat der Stadtbezirksrat 211 Braunschweig-Süd den Beschluss, die Widmungen und Teileinziehungen (Vorlage 22-18433) zu verfügen und öffentlich bekannt zu machen unter der Bedingung zugestimmt, dass für betroffene Grundstückseigentümer keine Straßenreinigungsgebühren und keine Änderung der Straßenreinigungspflichten entstehen.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Eine Veränderung der Widmung bewirkt grundsätzlich eine Veränderung der Straßenreinigungspflichten und ggf. auch der Straßenreinigungsgebühren. Die gewidmeten Flächen sind in der nächsten Überarbeitung der Anlage zur Straßenreinigungsverordnung mit aufzunehmen. Unabhängig davon gelten die Straßenreinigungspflichten nach Rechtskraft der Widmung.

 

Der vom Stadtbezirksrat vorgesehenen Zustimmung der Widmung unter Befreiung der Straßenreinigungsgebühren und Straßenreinigungspflichten kann nicht entsprochen werden.

 

Verwiesen wird diesbezüglich auf die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung. Die dort getroffenen Regelungen gelten für alle öffentlichen Straßen. Das heißt, dass alle gewidmeten (und damit öffentlichen) Straßen diesen Regelungen unterliegen. Es waren weder für die Vergangenheit noch aktuell Ausnahmen vorgesehen.

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