Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18065-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen auf den Kreisstraßen K 29 und K 50- Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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10.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 05.05.2022 hat der Stadtbezirksrat 211 Braunschweig-Süd der Beschlussvorlage 22-18065 zur Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen auf den Kreisstraßen K 29 und K 50 in Stöckheim unter der Bedingung zugestimmt, dass für betroffene Grundstückseigentümer keine Straßenreinigungsgebühren und keine Änderung der Straßenreinigungspflichten entstehen.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Eine Veränderung der Widmung bewirkt grundsätzlich eine Veränderung der Straßenreinigungspflichten und ggf. auch der Straßenreinigungsgebühren. Die gewidmeten Flächen sind in der nächsten Überarbeitung der Anlage zur Straßenreinigungsverordnung mit aufzunehmen. Unabhängig davon gelten die Straßenreinigungspflichten nach Rechtskraft der Widmung.
Der vom Stadtbezirksrat 211 vorgesehenen Zustimmung der Widmung unter Befreiung der Straßenreinigungsgebühren und Straßenreinigungspflichten kann nicht entsprochen werden.
Verwiesen wird diesbezüglich auf die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung. Die dort getroffenen Regelungen gelten für alle öffentlichen Straßen. Das heißt, dass alle gewidmeten (und damit öffentlichen) Straßen diesen Regelungen unterliegen. Es waren weder für die Vergangenheit noch aktuell Ausnahmen vorgesehen.
