Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1. Die Stadt Braunschweig überträgt das Namensrecht und das damit verbundene

Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH.

 

2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

-       Die Übertragung des Namenrechtes für das städtische Stadion an der Hamburger Straße von der Stadt Braunschweig auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 wird angenommen.

 

-       Die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft überträgt das Namensrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 unentgeltlich auf die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA. Der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA wird gestattet, eine Vermarktung des Namensrechtes im Rahmen eines Crowdfunding-Modells auf eigene Rechnung vorzunehmen.

 

-       Der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA wird eine weitere Übertragung der Namensrechte für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 in Aussicht gestellt, sofern die Umsetzung des Crowdfunding-Modells für die Saison 2022/2023 aus Sicht der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA als erfolgreich beurteilt wird und für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 ein neuer Vertrag über die Nutzung des Stadions zwischen der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA geschlossen wird. Die Konditionen für die weitere Übertragung des Namensrechtes sind im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Nutzungsvertrag für das Stadion zwischen der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA abzustimmen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Als Eigentümerin des Stadions obliegt der Stadt Braunschweig das Benennungsrecht. Das Stadion trägt demnach den offiziellen Namen „Städtisches Stadion an der Hamburger Straße“.

 

Das Benennungsrecht wurde erstmals ab dem 1. Juli 2008 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen GmbH) übertragen und das Namensrecht durch die Gesellschaft entsprechend vermarktet. Nach dem Wunsch der Sponsoren trug das Stadion seither den Namen „Eintracht-Stadion“. Die Stadthallen GmbH leitete die vereinnahmte Sponsoringleistung als Ausgleich für die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ an die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (Eintracht Braunschweig) weiter.

 

Nach dem Ausstieg des bisherigen Sponsors hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28. September 2021 zum einen das Namensrecht für das Stadion für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 auf die Stadthallen GmbH übertragen, die wiederum ohne Entgeltzahlung den Namen „Eintracht-Stadion“ beibehalten hat. Zum anderen wurde das Vermarktungsrecht für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2032 auf die Stadthallen GmbH übertragen (siehe Drucksache 21-16686). Ziel war es, einen neuen Sponsor zu finden und dabei möglichst anzustreben, den Namen „Eintracht-Stadion“ beizubehalten. Zudem sollte zukünftig insbesondere auch die Stadthallen GmbH finanziell von der Vermarktung der Namensrechte profitieren, um eine Reduzierung des Verlustausgleichs und damit eine Entlastung des Haushaltes der Stadt Braunschweig zu erreichen.

 

Die Gespräche mit lokalen Unternehmen sind im zweiten Halbjahr 2021 geführt worden, haben aber leider zu keinem Vermarktungserfolg geführt. Parallel sind Gespräche mit möglichen Vermarktungsagenturen und Eintracht Braunschweig geführt worden. Im Ergebnis wurden die Befürchtungen deutlich, dass sich durch die pandemiebedingt insgesamt angespannte wirtschaftliche Situation eine nationale Vermarktung als schwierig erweist.

 

Vor diesem Hintergrund und dem ausgeprägten Interesse des Vereins und der Fans den Namen „Eintracht-Stadion“ beizubehalten, hat Eintracht Braunschweig mitgeteilt, das Namensrecht für das Stadion für einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren selbst erwerben und im Rahmen eines Crowdfunding-Modells an Fans, Kleinunternehmer etc. auf eigene Rechnung vermarkten zu wollen.

 

Das Crowdfunding-Konzept ist grundsätzlich positiv zu bewerten. U. a. werden die Fans, denen der Erhalt des Namens „Eintracht-Stadion“ sehr am Herzen liegt, eingebunden. Zudem kann eine breite Basis geschaffen werden und durch ein langfristiges Engagement eine nachhaltige Sicherung des Namens umgesetzt werden. Die Angebote können breit gestreut werden, sodass sich jeder Fan, Kleinunternehmer etc. je nach finanzieller Leistungsfähigkeit beteiligen kann.

 

Eintracht Braunschweig hat der Stadthallen GmbH für die Nutzung der Namensrechte eine geringe Aufwandsentschädigung (Handling Fee) angeboten. Dieses Angebot wird von der Geschäftsführung der Stadthallen GmbH jedoch wirtschaftlich so eingeschätzt, dass das Ziel, mit der Vermarktung des Namensrechtes zu einer Reduzierung des Verlustausgleiches der Stadthallen GmbH und einer entsprechenden Entlastung des Haushaltes der Stadt Braunschweig beizutragen, nicht erreicht wird.

 

Die Anpassungsnotwendigkeiten im Vertrag über die Nutzung des Stadions zwischen der Stadthallen GmbH und Eintracht Braunschweig (vgl. hierzu Drucksache 22-18765 zur heutigen Sitzung) ermöglichen ein zweistufiges Vorgehen auch hinsichtlich des Namens- bzw. Vermarkungsrechtes.

 

Da die Konditionen für die weitere Übertragung des Namensrechtes im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Nutzungsvertrag für das Stadion zwischen der Stadthallen GmbH und Eintracht Braunschweig abgestimmt werden müssen und die Verhandlungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen werden, wird folgendes abgestufte Vorgehen vorgeschlagen:

 

Das Namensrecht für das Stadion in der Saison 2022/2023 wird Eintracht Braunschweig unentgeltlich übertragen und Eintracht wird gestattet, zunächst für ein Jahr im Modellprojekt ein Crowdfunding zur Vermarktung des Namensrechtes auf eigene Rechnung durchzuführen. Eines gesonderten Vertrages mit Eintracht Braunschweig wegen der Nutzung des Namens „Eintracht“ bedarf es im Gegenzug nicht mehr.

 

Eine weitere Übertragung des Namensrechtes für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 wird Eintracht Braunschweig in Aussicht gestellt, sofern die Umsetzung des Crowdfunding-Modells für die Saison 2022/2023 aus Sicht von Eintracht Braunschweig als erfolgreich beurteilt wird und für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 ein neuer Vertrag über die Nutzung des Stadions zwischen der Stadthallen GmbH und Eintracht Braunschweig geschlossen wird.

 

Die Wirtschaftlichkeit der weiteren Übertragung des Namensrechtes soll dann im Gesamtzusammenhang mit dem neuen Nutzungsvertrag für das Stadion bewertet werden.

 

r die genannten Entscheidungen ist der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG zuständig.

 

Der Aufsichtsrat wird über den genannten Vorschlag in seiner Sitzung am 11. Mai 2022 beraten. Über das Ergebnis wird in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung und des Verwaltungsausschusses entsprechend berichtet.


 

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