Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18384-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Träger öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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10.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 23.03.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1 und 2:
Die Stadt Braunschweig beteiligt in Bebauungsplanverfahren zusätzlich zu den „Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange“ auf freiwilliger Basis einzelne sogenannte „sonstige Stellen“, die weder Behörden noch Träger öffentlicher Belange im Sinne des Gesetzes sind, wie zum Beispiel den BUND. Eine Gleichstellung kann damit nicht verbunden werden.
Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren fordert die Anhörungsbehörde Behörden, Vereinigungen und Verbände, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind bzw. sein könnten, zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Welche Adressaten das sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Eine Gesamtübersicht der in Frage kommenden Institutionen ist als Anlage beigefügt.
Zu Frage 3:
Bei verkehrlichen Planungen ist sowohl in förmlichen Verfahren (B-Plan, Planfeststellung) als auch bei anderen, größeren Planungen auf öffentlicher Verkehrsfläche sichergestellt, dass sich jeder Interessierte im Vorfeld einer Entscheidung über eine Stellungnahme in die Planung einbringen kann.
Die Verwaltung stellt dies dadurch sicher, dass regelmäßig die Öffentlichkeit im Rahmen geeigneter Beteiligungsformate eingebunden wird. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger am Straßenverkehr teilnehmen und somit von den Vorhaben betroffen sind oder sein können. Durch dieses Vorgehen erübrigt sich eine besondere Beteiligung einzelner Verbände.
Eine Ausnahme bildet der Behindertenbeirat, der durch Ratsauftrag die Belange Mobilitätseingeschränkter vertritt und deshalb zur Sicherung der Gleichstellung nach abgestimmter Vorgehensweise regelmäßig eingebunden wird.
Zur konkreten Art der Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern wird zurzeit ein Grundsatzkonzept erarbeitet (DS 21-16113).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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286 kB
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