Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18695-01
Grunddaten
- Betreff:
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Geteilte Mobilität (Sharing) im praktischen Einsatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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10.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.:
Im Stadtgebiet gibt es derzeit zwei Carsharing-Anbieter (Pkw), drei E-Scooter-Anbieter und ein Bike-Sharing-Angebot. Die Angebote der geteilten Mobilität (shared mobility) werden durch die Anbieter in Eigeninitiative im Stadtgebiet betrieben.
Deutschlandweit gibt es App-Entwicklungen zur vernetzten Mobilität. Eine gemeinsame, digitale Austausch-Plattform für Braunschweig gibt es nicht. Die Anbieter verfügen über eigene Applikationen, die die Angebote präsentieren und buchbar machen.
Zu 2.:
In Braunschweig ist die Vielfalt der Sharing-Angebote hoch. Proaktiv werden durch die Verwaltung keine neuen Anbieter angeworben. Anbietern steht es grundsätzlich frei, in Braunschweig eigenwirtschaftlich aktiv zu werden.
Darüber hinaus stehen der Regionalverband Großraum Braunschweig (mobi 38, Mobilitätsstationen), der Verkehrsverbund Region Braunschweig (Mobilitäts-App) und die Stadtverwaltung in Kontakt, um die Mobilität in der Region weiter zu vernetzten.
Zu 3.:
Anbieter geteilter Mobilität haben im Rahmen der Bauleitplanung die Möglichkeit sich einzubringen.
In der Regel wird im Bebauungsplan der einzuhaltende Stellplatzschlüssel (Zahl der Einstellplätze je Wohneinheit) für die Nutzungen auf den privaten Flächen festgesetzt. Davon kann abgewichen werden, wenn vom Bauherrn ein geeignetes Mobilitätskonzept vorgelegt wird. Dieses Mobilitätskonzept ist im Rahmen der Bauanträge (einzelne Bauvorhaben oder größere Gebiet) einzureichen. Der Kontakt zu Anbietern der shared mobility erfolgt ausschließlich vom Investor selbst. Bei Interesse werden die Bauherren durch die Verwaltung fachlich beraten.
Auf den im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen können Sharing-Angebote (z. B. Mobilitätsstationen, Flächen für Fahrradverleih) untergebracht werden. Diese müssen dafür ausreichend dimensioniert werden. Eine Abschätzung der unterzubringenden Mobilitätsbausteine und der erforderlichen Flächenbedarfe erfolgt folglich bereits im Bauleitplanverfahren. Die Vernetzung der Mobilität ist ein wichtiger Baustein des nachhaltigen Mobilitätsmanagements. Dieses wird neben baulichen Projekten eine wesentliche Maßnahme im Mobilitätsentwicklungsplan werden..
