Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18275

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Kreisstraße K 80 in Lamme wird zugestimmt.

Die Festsetzung soll zum 01.07.2022 erfolgen, ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekannt zu machen.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 f der Hauptsatzung.

 

Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes - in der zurzeit gültigen Fassung - ist eine Ortsdurchfahrt (OD) der Teil der Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist (Erschließungs- oder Verknüpfungsbereich). Die geschlossene Ortslage wird durch die zusammenhängende Bebauung geschaffen.

 

Durch die Entstehung der Neubaugebiete in Lamme südlich des alten Ortskerns sind auf beiden Seiten der K 80/Neudammstraße Ortsstraßeneinmündungen entstanden.

Das Ortsstraßennetz der Neubaugebiete von Lamme ist über die Kreisstraße miteinander verknüpft, so dass auch auf dem Abschnitt zwischen dem Kreisverkehrsplatz und der derzeitigen OD-Grenze innerörtlicher Verkehr abgewickelt wird.

Darüber hinaus wird das Grundstück der Feuerwehr südlich des Kreisverkehrsplatzes über die Kreisstraße erschlossen.

Ein Verschieben der OD-Grenze in Richtung Süden ist daher notwendig geworden.

Träger der Straßenbaulast ist und bleibt die Stadt Braunschweig.

 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise