Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18275
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Kreisstraße K 80
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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15.06.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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21.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 f der Hauptsatzung.
Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes - in der zurzeit gültigen Fassung - ist eine Ortsdurchfahrt (OD) der Teil der Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist (Erschließungs- oder Verknüpfungsbereich). Die geschlossene Ortslage wird durch die zusammenhängende Bebauung geschaffen.
Durch die Entstehung der Neubaugebiete in Lamme südlich des alten Ortskerns sind auf beiden Seiten der K 80/Neudammstraße Ortsstraßeneinmündungen entstanden.
Das Ortsstraßennetz der Neubaugebiete von Lamme ist über die Kreisstraße miteinander verknüpft, so dass auch auf dem Abschnitt zwischen dem Kreisverkehrsplatz und der derzeitigen OD-Grenze innerörtlicher Verkehr abgewickelt wird.
Darüber hinaus wird das Grundstück der Feuerwehr südlich des Kreisverkehrsplatzes über die Kreisstraße erschlossen.
Ein Verschieben der OD-Grenze in Richtung Süden ist daher notwendig geworden.
Träger der Straßenbaulast ist und bleibt die Stadt Braunschweig.
Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,6 kB
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