Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14320-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Planung und dem Bau der signalisierten Fußgängerquerung der Querumer Straße entsprechend der Anlage wird zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Die Vorlage fällt in die Beschlusszuständigkeit des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, weil es sich bei der Querumer Straße um eine Verkehrsanlage handelt, deren verkehrliche Wirkung über die Grenzen des Stadtbezirkes hinauswirkt.

 

Anlass

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde angeregt, eine sichere Querungsmöglichkeit der Querumer Straße zur Kindertagesstätte im Bereich des Efeuweges herzustellen. Die Verwaltung hat das Anliegen grundsätzlich nachvollziehen können (DS 20-13970Ideenportal - Fußngerüberweg an der Querumer Straße) und zugesagt, zunächst eine Querungsmöglichkeit im Rahmen der Bearbeitung des Konzeptes zur Neuordnung der Verkehrssituation Bevenroder Straße, welches auch die Querumer Straße umfasst (DS 18-06475) zu untersuchen. Dieses ist erfolgt und sieht für diese Querung eine LSA vor.

 

Die Beratung des zur DS 20-13970 eingebrachten Änderungsantrages (DS 20-14320) wurde bis zur Vorlage des Konzeptes zurückgestellt. Ziel des Antrages war, dem „Wunsch der Eltern den Weg zur neu gebauten AWO-Kita durch eine Querungshilfe über die Querumer Str. sicher und gefahrlos zu gestalten“ nachzukommen.

 

Mit Beschluss über den Änderungsantrag hat der Planungs- und Umweltausschuss entschieden, dass der Bau der im Konzept eingeplanten Lichtsignalanlage auf Höhe der Kindertagesstätte vorgezogen wird.

 

Planung

Die Verwaltung hat die in der Anlage dargestellte signalisierte Querungsmöglichkeit geplant. Um eine barrierefreie Anlage zu erhalten, werden die Gehbereiche außerhalb der Fahrbahn mit taktilen Leiteinrichtungen und differenzierter Bordhöhe ausgeführt. Die Planung ist auf das vorgestellte Konzept zur Neuordnung der Verkehrssituation Bevenroder Straße Straße abgestimmt.

 

Im Zuge der Diskussionen wurde angeregt, eine Verbindung zwischen neuer LSA und Trampelpfad in Richtung Joseph-Fraunhofer-Straße zu schaffen.

 

Da sehr unwahrscheinlich ist, dass Fußnger, die den Trampelpfad erreichen möchten, umwegig entlang der Fahrbahn gehen und um Kosten in diesem Projekt einzusparen, wurde auf eine Verlängerung des süstlich der Fahrbahn geplanten Gehweges bis zum unbefestigten Trampelpfad gegenüber dem Efeuweg verzichtet. Voraussichtlich wird der Pfad auf direktem Wege erreicht werden.

 

Eine Planung und der Ausbau des Trampelpfades ist nicht Bestandteil dieses Projektes. Die Kosten hierfür wären nicht abgedeckt. Ein späterer Ausbau des Trampelpfades ist damit aber nicht ausgeschlossen.

 

Es ist beabsichtigt, die Signalanlage auf Anforderung zu schalten, um eine schnelle Reaktion der Anlage auf Querungswünsche von Fußngern anbieten zu können und unnötige Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Querumer Straße zu vermeiden.

 

rgerinformation

Wegen der geringfügigen Auswirkungen der Maßnahme auf die Verhältnisse in der Querumer Straße, der Initiative aus der Bürgerschaft und dem politischen Auftrag eine LSA an dieser Stelle zu realisieren, wurde auf eine Bürgerinformationsveranstaltung verzichtet.

 

Finanzierung

Die Kosten des Straßenbaus und der Lichtsignalanlage werden ca. 160.000 € betragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in den Projekten 4S.660020 (Global Umbauten Straßen) und 5S.660050 (Neu-Investitionen Bellis) zur Verfügung.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme in 2022 auszuschreiben und in 2023 zu realisieren.
 

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Anlagen

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