Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18705-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baugebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne - Einrichtung einer Baustellenzufahrt und -ausfahrt an der Rautheimer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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11.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verkehrssituation im Baugebiet liegt in der Verantwortung der Investorin. Im Zuge der Gebietsentwicklung hat die Verwaltung in verschiedenen anlassbezogenen Gesprächen mit der Investorin darum gebeten, die Verkehrssituation zu verbessern. Die Investorin hat daraufhin beispielsweise die Querungshilfe Braunschweiger Straße/Pablo-Picasso-Straße errichtet. Auch hat sie teilweise störend lagerndes Baumaterial verlagert und ihre Baufirmen wiederkehrend zu rücksichtsvoller Fahrweise aufgefordert, so dass akute Schwierigkeiten beseitigt wurden.
zu 1.: Bezüglich einer zusätzlichen Baustellenzufahrt befinden sich die Verwaltung und Investorin im Austausch. Zuletzt hatte die Verwaltung vorgeschlagen, eine Durchfahrt aus den bereits bebauten Bereichen in den Vincent-van-Gogh-Ring (nördlicher Ast und westlicher Ast) baulich zu unterbinden und an den entsprechenden stellen Wendemöglichkeiten zu schaffen.
Diese Lösung wird von der Investorin nicht in allen Details mitgetragen, so dass sie den Vorschlag der Verwaltung anpassen und überarbeiten wird. Ziel dabei ist, dass schwere Baufahrzeuge aus dem bereits bebauten Gebiet herausgehalten werden, kleinere Fahrzeuge (z. B. von Handwerkern) die Baustellen weiterhin auch aus dem bebauten Gebiet erreichen können.
Die Verwaltung ist optimistisch, dass kurzfristig eine für beide Seiten tragbare Lösung gefunden wird. Danach könnte die verkehrliche Trennung zeitnah erfolgen.
zu 2.: Die Investorin verknüpft den Bau der Baustraße mit der Bedingung, den Endausbau weiterer Straßen im Baugebiet durchführen zu können. Diese Bedingung entspricht auch dem Wunsch einiger Bewohner des Gebietes und der Verwaltung. Einem Endausbau weiterer Straßen hat die Verwaltung daher entgegen den Regelungen im städtebaulichen Vertrag unter der Voraussetzung zugestimmt, dass sichergestellt wird, dass kein schwerer Baustellenverkehr für die noch ausstehenden Hochbauten über neu hergestellte Straßen geführt wird. Auch dies ist Gegenstand des laufenden Austausches mit der Investorin.
zu 3.: Für den Bau einer Baustellenzufahrt zur Rautheimer Straße würde es auf der Rautheimer Straße zu Einschränkungen kommen. Vermutlich wäre für den Bau einer Baustellenzufahrt vorübergehend eine einspurige Verkehrsführung für den motorisierten Verkehr und die Einrichtung einer Baustellen-LSA erforderlich.
