Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18555-01
Grunddaten
- Betreff:
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Grundschule Schunteraue - Aufhebung der Außenstelle und Ausbau der Ganztagsinfrastruktur; Raumprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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11.05.2022
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.05.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Aufhebung der Außenstelle Schuntersiedlung (am Tostmannplatz) der Grundschule Schunteraue zum Schj. 2022/2023 wird gem. § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zugestimmt.
2. Dem Raumprogramm für den Umbau des Souterrains am Standort Kralenriede (in der Albert-Schweitzer-Straße) und die bauliche Erweiterung der Grundschule Schunteraue wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtelternrat und der Stadtschülerrat sind über die Vorschläge der Verwaltung zur Aufhebung der Außenstelle Schuntersiedlung und das Raumprogramm für den Umbau und die bauliche Erweiterung der Grundschule Schunteraue informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahme des Stadtelternrates (StER) ist als Anlage beigefügt. Ferner hat auch der Schulelternrat (SchulER) eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Der Stadtschülerrat hat keine Stellungnahme abgegeben.
Zu den in den Stellungnahmen des Stadtelternrates und des Schulelternrates angesprochenen Punkten wird wie folgt Stellung genommen:
Stellungnahme StER/SchulER | Stellungnahme Verwaltung |
Aufhebung Außenstelle Schuntersiedlung und gleichzeitige Umwandlung der GS Schunteraue in eine Ganztagsschule (priorisierte Umwandlung) | Die Umwandlung zur Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) wird jetzt mit der vorgeschlagenen Entscheidung zum Raumprogramm priorisiert. Die baulichen Voraussetzungen hierfür müssen jedoch nach Aufhebung der Außenstelle und dem Umzug der Klassen in die Kralenriede noch hergestellt werden. Zuerst müssen die fehlenden AUR geschaffen werden. Dazu kommen Interimsmaßnahmen für die Schulkindbetreuung. Anschließend soll der Erweiterungsbau für den Ganztag errichtet werden. Danach können die als Interim genutzten Räume ihrer endgültigen Funktion entsprechend umgebaut werden. Das kann bis zu fünf Jahre ab dem Raumprogrammbeschluss dauern. |
Neubau Turnhalle | Die schulsportlichen Bedarfe können in anderen Sporthallen abgedeckt werden, ab 2026 in der Sporthalle Boeselagerstraße, die sich ebenfalls in Kralenriede befindet (Fahrzeit ca. 5 Minuten). Vereinssportliche Bedarfe, die für einen Neubau einer Sporthalle sprechen, gibt es aus Verwaltungssicht nicht ( s. S. 4, Abb. 1, und S. 6 der Ursprungsvorlage).
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fehlende/r Aula/Veranstaltungsraum | Mit dem Ausbau der Ganztagsinfrastruktur wird eine Mensa mit 120 m² neu gebaut, die auch als schulische und außerschulische Versammlungsstätte für bis zu 199 Personen genutzt werden kann (s. S. 6 der Ursprungsvorlage). Bis zur Fertigstellung der Mensa mit Aulafunktion kann z. B. der Musikraum (ca. 83 m²), der ursprünglich als Mehrzweckraum konzipiert war, für Gesamtkonferenzen oder Schulvorstandssitzungen genutzt werden.
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Erhalt von Räumen über AUR hinaus | Die räumliche Ausstattung der Schule erfolgt nach dem der Ursprungsvorlage beigefügten Standardraumprogramm für KoGS. Nach Abstimmung mit der Schule verzichtet diese auf ihren EDV-Raum zugunsten einer flächendeckenden WLAN-Ausstattung, so dass mit mobilen Endgeräten gearbeitet werden kann.
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Toilettenanzahl entspricht nicht dem Standard; übergangsweise Abhilfe schaffen | Die Schulanlage in Kralenriede ist in der Vergangenheit neben der GS Schunteraue auch vom Zentrum für Hauswirtschaft und Bildung e. V. (ZHB) für Ausbildungszwecke auch vormittags schon genutzt worden. Das Personal des ZHB und die Auszubildenden haben die vorhandenen Toiletten mitgenutzt, ohne dass es Beschwerden gegeben hat, dass die Toilettenan-zahl nicht ausreicht. Daher wird nicht davon ausgegangen, dass übergangsweise zusätzliche Toiletten vorgehalten werden müssen.
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Schülerbeförderung für die Kinder in der Außenstelle zum Hauptstandort unabhängig von Entfernung des Wohnortes | Maßgebliche Rechtsgrundlagen hierfür sind das NSchG und die Schülerbeförderungssatzung der Stadt Braunschweig. Kürzlich wurde eine Schulwegempfehlung seitens der Polizei ausgesprochen, sodass eine Schülerbeförderung bei Unterschreiten der satzungsgemäßen 2-km-Grenze zwischen Wohnort und Schule nicht vorgesehen ist (s. s. 5, Abs. 1 der Ursprungsvorlage).
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Die Verwaltung hält ihren Beschlussvorschlag aufrecht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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623,8 kB
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2
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öffentlich
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1,4 MB
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