Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18783

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im nun erneut in die Planung gekommenen interkommunalen Gewerbegebiet Braunschweig-Salzgitter ist entsprechend den Kartierungen auch ein Vorranggebiet für den Kiesabbau vermerkt; wie das gesamte Gebiet ist auch dieser Bereich auf Braunschweig und Salzgitter aufgeteilt. 

Durch die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre ist Baumaterial zum weltweit begehrten Rohstoff geworden; eine Nutzung des Vorkommens in besagtem Gebiet könnte also aktuell interessanter geworden sein.

 

Ist eine Ausbeutung des Kiesvorkommens nur auf Braunschweiger Gebiet rechtlich möglich?

 

Gibt es neue Interessenbekundungen oder Berechtigungen für einen Kiesabbau im gesamten bzw., wenn zulässig, in einem der Teilbereiche?

 

Wäre eine gleichzeitige Gewinnung von Kies (Teilbereich/Gesamtbereich) bei gleichzeitiger Einrichtung des gemeinsamen Gewerbegebiets auf der restlichen umgebenden Fläche technisch und planungsrechtlich machbar?


 

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