Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18238-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Kneipp-Beckens in der Geitelder Wasche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 222 vom 15.03.2022:
„Der Stadtbezirksrat 222 beschließt die Errichtung eines Kneipp-Beckens in der Geitelder Wasche mit Beschilderung.“
Hierzu wird Folgendes mitgeteilt:
Die Verwaltung hat das Anliegen des Stadtbezirksrates Südwest zur Errichtung eines Kneipp-Beckens in der Geitelder Wasche geprüft und schätzt die zum Betrieb eines Kneipp-Beckens notwendigen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen als unwirtschaftlich ein.
Laut dem Kneipp-Bund e. V. müssen insbesondere Hygienestandards basierend auf dem Rahmenhygieneplan des Länderarbeitskreises gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz eingehalten werden. Dazu ist zunächst ein gewässerökologisches Gutachten zur Eignung der Wasche als Kneipp-Becken empfehlenswert.
Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Kneipp-Becken in der Regel dreimal pro Woche grundgereinigt werden sollten. Dies umfasst eine Komplettleerung des Beckens, Oberflächenreinigung des Beckens ggf. unter Einsatz von Spezialreinigern zur Beseitigung von Spuren von Algen, Sonnencreme etc. sowie eine anschließende Wiederbefüllung. Dazu ist die bauliche Struktur durch die tiefe Lage zu den angrenzenden Nebenflächen wie Erdreich, Pflanzungen etc. komplett umzugestalten, sodass beide Becken und die Gesamtheit der umliegenden Grünanlage voneinander getrennt sind. Zudem ist die Wiederbefüllung des unteren Beckens aufgrund der derzeitigen baulichen Gegebenheiten an der Wasche nicht umsetzbar, da das untere und das obere Becken über vier Rinnen miteinander verbunden sind.
Die Wasche-Becken müssten daher beide umgebaut werden, um Reinigung, Pflege und Wartung zu gewährleisten sowie Sicherheitsanforderungen an eine Kneipp-Anlage (trittsichere und rutschhemmende Oberfläche, Edelstahl-Handlauf sowie piktogrammgestützte Beschilderung zum sachgerechten Gebrauch) zu erfüllen.
Zusätzlich sind regelmäßige Kontrollen der Wassertemperatur (max. 17 - 18 °C) sowie der Durchflussrate (mind. 2 l/min), tägliche Sichtkontrollen und Kontrollen der Wasserqualität durch das Gesundheitsamt notwendig. Allein personell sind diese Aufgaben seitens der Verwaltung nicht zu leisten.
Sowohl aufgrund des hohen personellen Ressourcenbedarfs als auch der zu erwartenden Kosten für ein gewässerökologisches Gutachten sowie für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Anlage sieht die Verwaltung zurzeit keine Möglichkeit, die Errichtung eines Kneipp-Beckens in der Geitelder Wasche umzusetzen.
