Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18737
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprojekt Perspektive Innenstadt! Umsetzung der Projekte im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns Erhöhung des Fördervolumens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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12.05.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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18.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt die vorzeitige Umsetzung der folgenden Projekte auch ohne Vorliegen eines entsprechenden Förderbescheids der Niedersächsischen Förderbank (NBank).
III.01 Sitzstufen an der Oker (150.000 €)
III.02 Werbesatzung für die Innenstadt
III.03 Sitzbänke in der Innenstadt
IV.02 Konzept Kulturraumzentrale Innenstadt
IV.03 Wettbewerb temporärer Architekturpavillon
VI.01 Citymanagement 2.0 für Innovationsthemen und Digitalisierungsprojekte
VI.03 Dinner in White
VI.04 Freizeitangebote zur Belebung der Innenstadt – Stadtgärten und -strand, Bewegungsangebote
VI.07 Rollschuh-Disco (neues Projekt)
VIII.03 Mobiles Grün
2.
Der Rat der Stadt Braunschweig beauftragt die Verwaltung die für die Erhöhung des Fördervolumens notwendigen zusätzlichen 10.000 € Eigenanteil bereitzustellen.
3.
Der Rat der Stadt beschließt die Ausweitung des Umfangs des Projektes VIII.03 im Rahmen des Gesamtprojekt-Volumens.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, das zusätzliche Projekt „Rollschuh-Disco“ (VI.07), wie in der Anlage beschrieben, im Rahmen des Gesamtprojekt-Volumens umzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 21.12.21 die notwendigen Beschlüsse für eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm "Perspektive
Innenstadt!" gefasst.
Die Verwaltung hat bereits Ende Januar einen ersten Antrag eingereicht. Weitere Anträge werden vorbereitet und fristgerecht bis Ende Juni bei der NBank gestellt. Ein Förderbescheid für den im Januar gestellten Förderantrag liegt bis heute nicht vor.
Es zeigt sich, dass die NBank aufgrund eines sehr hohen Antragsaufkommens lange Bearbeitungszeiten hat. Das Land rechnet mit 1.000 Anträgen bis Juni. Das Land und die NBank verweisen in diesem Zusammenhang auf den möglichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Sollten in Braunschweig, wie bisher vorgesehen, Projekte erst umgesetzt werden können, wenn die positiven Bescheide der NBank vorliegen, würde das nach Auskunft der federführenden Fachstellen aufgrund der notwendigen Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren dazu führen, dass ein überwiegender Teil der Projekte nicht fristgerecht umgesetzt werden und damit entfallen könnte.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt daher vor, die folgenden Projekte auch ohne Vorliegen eines Förderbescheids umzusetzen, da sie zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt beitragen bzw. konzeptionelle Grundlagen für nachgelagerte Aktivitäten schaffen.
Hierzu zählen die in der Vorlage 21-17115 beschlossenen Projekte
III.01 Sitzstufen an der Oker (150.000 €)
III.02 Werbesatzung für die Innenstadt (70.000 €)
III.03 Sitzbänke in der Innenstadt (51.000 €)
IV.02 Konzept Kulturraumzentrale Innenstadt (50.000 €)
IV.03 Wettbewerb temporärer Architekturpavillon (50.000 €)
VI.01 Citymanagement 2.0 für Innovationsthemen und Digitalisierungsprojekte (125.000 €)
VI.03 Dinner in White (75.000 €)
VI.04 Freizeitangebote zur Belebung der Innenstadt – Stadtgärten und -strand, Bewegungsangebote (125.000 €)
VI.07 Rollschuh-Disco (vgl. Anlage, 90.000 €)
VIII.03 Mobiles Grün (210.000 €)
Insgesamt beträgt der finanzielle Aufwand 996.000 €. Für diese Projekte ist eine Förderung von 90% avisiert. Das finanzielle Risiko beträgt damit rund 896.400 €. Sollte die Förderung der Projekte wider Erwarten ausbleiben, wird die Verwaltung dem Rat zu gegebener Zeit einen Vorschlag zu der dann notwendigen überplanmäßigen Mittelbereitstellung mit entsprechender Deckung aus vorhandenen Haushaltsansätzen unter Beachtung der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit unterbreiten.
Um das Risiko zu minimieren, soll in Gesprächen mit der NBank bzw. dem Fördergeber die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektgegenstands vorgeklärt werden. Bei positiver Rückmeldung wird die Umsetzung der Maßnahme begonnen. Auf diese Weise könnten die Projekte wie gefordert (bis März 2023) umgesetzt werden.
Änderung in beschlossenen Projekten
Nach mehreren Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber ist festzustellen, dass die Förderung für das Projekt „Familiencafé mit Beteiligungsetage“ (V.01) aus dem Programm „Perspektive Innenstadt!“ nicht erfolgen wird. Es scheitert an den Förderbedingungen und insbesondere an der Tatsache, dass Personalkosten nicht förderfähig sind. Eine Umsetzung mit Bestandspersonal ist aufgrund der Projektkomplexität nicht möglich.
Das gleiche Problem zeigt sich um Projekt VI.05 „Gründerprogramm Innenstadt“. Aus Sicht der Verwaltung ist die Gründerförderung für die Innenstadtstärkung ein wichtiger Baustein. Der Fördermittelgeber sieht jedoch keinen Fördergegenstand berührt. Die Abstimmungen hierzu laufen zwar noch, es zeichnet sich jedoch deutlich ab, dass das Projekt abgelehnt wird und damit nicht umgesetzt werden kann. Die Verwaltung hat die Gründerförderung daher bereits als Thema für das Programm „Resiliente Innenstädte“ vorgemerkt.
Das freiwerdende Budget kann für andere Projekte eingesetzt werden, denn gleichzeitig zeigt sich ein erhöhter Mittelbedarf im Projekt VIII.03 „Mobiles Grün“. Die zunächst angenommenen 100.000 € sollen auf 210.000 € ausgeweitet werden. Der erhöhte Mittelbedarf ergibt sich aus einer Ausweitung der Standorte und einer Kostenerhöhung gegenüber der zunächst erfolgten Kostenschätzung nach Abfrage der Anbieter.
Die Erhöhung des Mittelbedarfs führt nicht zu Auswirkungen auf andere Projekte, da das Gesamtbudget weiterhin eingehalten wird. Trotzdem ist aufgrund der Vorgaben des Fördermittelgebers ein erneuter Ratsbeschluss erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher wie dargestellt die Änderung des Projektvolumens für VIII.03.
Parallel wird auch weiterhin an möglichen neuen Projektideen gearbeitet, die sich gefördert umsetzen lassen. Im Zuge der Bürgerbeteiligung über die Wikimap zur Innenstadtstrategie wurde die Idee geäußert, eine Rollschuh-Disco durchzuführen. Die Idee erhielt viel Resonanz und wäre nach erster Vorprüfung förderfähig. Die Verwaltung unterstützt daher eine Umsetzung aus dem Programm „Perspektive Innenstadt!“ im Umfang von 90.000 € und mit dem in der Anlage skizzierten Projektcharakter durch die Braunschweig Stadtmarketing GmbH.
Ausweitung des reservierten Fördervolumens
Im Zuge des Budgetreservierungsantrags hat die Verwaltung im letzten Jahr 1,8 Mio. € Fördermittel beim Land reservieren können. Das Land teilte kürzlich mit, dass Braunschweig weitere 100.000 € zur Verfügung gestellt werden.
Ob diese Mittel kurzfristig abgerufen werden können, ist aufgrund der erläuterten Vorgaben, insbesondere der nach aktuellem Informationsstand jedes Mal erforderlichen Beschlussfassungen durch den Rat, jedoch fraglich. Diese Anforderung der NBank erscheint vor dem Hintergrund des Grundsatzbeschlusses des Rates zur Beteiligung am Programm, der damit verbundenen Bereitschaft zur Vorfinanzierung sämtlicher Projektkosten sowie der beschlossenen Kofinanzierung über die Gesamtfördersumme als nicht notwendiger bürokratischer Aufwand, der zu weiteren Verzögerungen führt. Die Verwaltung wird versuchen, hier auf eine Flexibilisierung hinzuwirken. Insgesamt gestaltet sich die Projektumsetzung aufgrund der wenig pragmatischen Vorgaben schwierig.
Um dennoch flexibel zu sein für den Fall, dass das volle Volumen dennoch in Anspruch genommen werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die fehlenden 10.000 € Eigenmittel als über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung mit entsprechender Deckung durch den Teilhaushalt 0800 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98 kB
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