Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18555-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Schunteraue - Aufhebung der Außenstelle und Ausbau der Ganztagsinfrastruktur; Raumprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.05.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Aufhebung der Außenstelle Schuntersiedlung (am Tostmannplatz) der Grundschule Schunteraue zum Schj. 2022/2023 wird gem. § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zugestimmt.
2. Dem Raumprogramm für den Umbau des Souterrains am Standort Kralenriede (in der Albert-Schweitzer-Straße) und die bauliche Erweiterung der Grundschule Schunteraue wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2022 folgenden abweichenden Beschluss gefasst:
„1. Die Aufhebung der Außenstelle Schuntersiedlung (am Tostmannplatz) der Grundschule Schunteraue zum Schj. 2022/2023 wird gem. § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zugestimmt.
2. Dem Raumprogramm für den Umbau des Souterrains am Standort Kralenriede (in der Albert-Schweitzer-Straße) und die bauliche Erweiterung der Grundschule Schunteraue wird unter Berücksichtigung des Änderungsantrages DS 22-18753 zugestimmt.“
Der in dem Beschluss genannte Antrag zur Errichtung einer Zwei-Fach-Sporthalle am Standort Kralenriede der Grundschule Schunteraue, den der Stadtbezirksrat einstimmig beschlossen hat, ist als Anlage beigefügt
In der Ursprungsvorlage ist bereits auf Seite 6 Ziffer 6 dargelegt, dass es aus der Sicht der Verwaltung keinen schul- und vereinssportlichen Bedarf für eine Sporthalle in Kralenriede gibt.
Die Verwaltung hält an ihrem Beschlussvorschlag fest.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,6 kB
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