Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18555-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Die Aufhebung der Außenstelle Schuntersiedlung (am Tostmannplatz) der Grundschule Schunteraue zum Schj. 2022/2023 wird gem. § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zugestimmt.

2. Dem Raumprogramm für den Umbau des Souterrains am Standort Kralenriede (in der Albert-Schweitzer-Straße) und die bauliche Erweiterung der Grundschule Schunteraue wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2022 folgenden abweichenden Beschluss gefasst:

 

„1. Die Aufhebung der Außenstelle Schuntersiedlung (am Tostmannplatz) der Grundschule Schunteraue zum Schj. 2022/2023 wird gem. § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zugestimmt.

2. Dem Raumprogramm für den Umbau des Souterrains am Standort Kralenriede (in der Albert-Schweitzer-Straße) und die bauliche Erweiterung der Grundschule Schunteraue wird unter Berücksichtigung des Änderungsantrages DS 22-18753 zugestimmt.“
 

Der in dem Beschluss genannte Antrag zur Errichtung einer Zwei-Fach-Sporthalle am Standort Kralenriede der Grundschule Schunteraue, den der Stadtbezirksrat einstimmig beschlossen hat, ist als Anlage beigefügt

 

In der Ursprungsvorlage ist bereits auf Seite 6 Ziffer 6 dargelegt, dass es aus der Sicht der Verwaltung keinen schul- und vereinssportlichen Bedarf für eine Sporthalle in Kralenriede gibt.

 

Die Verwaltung hält an ihrem Beschlussvorschlag fest.

 

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Anlagen

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