Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18709-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufholen möglicher Radfahrdefizite und Unterstützung durch Jugendverkehrsschulen für Braunschweiger GrundschülerInnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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13.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion Ds 22-18709 vom 13.05.2022 wird wie folgt Stellung genommen:
Das Land Niedersachsen und die Stadt als Schulträger ordnen dem Thema Mobilität in den Schulen eine hohe Bedeutung zu. Insofern teilt die Verwaltung die Auffassung der Anfragestellerin, die im Einleitungstext zum Ausdruck kommt.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat zur unterrichtlichen Behandlung dieses Themas das Curriculum Mobilität veröffentlicht, das sich auf die KMK-Empfehlung für Mobilitäts- und Verkehrserziehung von 2012 bezieht. Damit wird ein sehr umfassendes Ziel für den Unterricht definiert:
„Das Curriculum Mobilität (CM) hat zum Ziel, Entwicklungen im Bereich Mobilität zu thematisieren und unter der Perspektive nachhaltiger Entwicklung zu reflektieren. Schülerinnen und Schülern sollen damit ermutigt und befähigt werden, das eigene Leben orientiert an einer nachhaltigen Entwicklung zu gestalten sowie an gesellschaftlichen Prozessen nachhaltiger Entwicklung partizipieren zu können. Sie sollen ein natürliches Selbstverständnis für eigenes zukunftsfähiges Handeln entwickeln.“ https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/mobilitat/mobilitaet-106518.html
Die Radfahrausbildung ist ein Bestandteil dieses Curriculums. Sie wird für Grundschulen empfohlen und üblicherweise bieten die Grundschulen im Rahmen dieser Ausbildung eine Prüfung an, die durch die Polizei abgenommen wird. Die Erlangung der Verkehrssicherheit ist somit als Teil des Unterrichts anzusehen und muss deshalb durch eine Lehrkraft betreut werden.
Die Stadt stellt für die Einübung eines sicheren Verkehrsverhaltens den Schulen das Gelände der Jugendverkehrsschule (JVS I) in der Ortwinstraße zur Verfügung und mietet zusätzlich ein Übungsgelände am Flughafen in Waggum an, Betreiber ist der Motorsportclub der Polizei Braunschweig im ADAC e.V. (MSC). Teilweise stehen auch auf den Schulhöfen zusätzliche Übungsflächen zur Verfügung. An der JVS I steht neben dem Gelände und entsprechenden Fahrzeugen zusätzlich ein Unterrichtsraum mit moderner Ausstattung zur Verfügung.
Die Polizei empfiehlt Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten, erst nach Ablegung der Radfahrprüfung das Fahrrad im Straßenverkehr zu nutzen. Individuelle Abweichungen aufgrund des Könnens und der Verkehrssicherheit Einzelner sind aber möglich. Letztlich entscheiden darüber die Erziehungsberechtigten.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygiene- und Abstandsbestimmungen war es im Frühjahr 2020 nicht allen Grundschulen möglich, die Radfahrausbildung und -prüfung an Schulen in vollem Umfang durchzuführen. Der Runde Tisch Braunschweig „Sichere Schulwege“, zu dem unter anderem das Bildungsbüro des Fachbereichs Schule gehört, hat deshalb mehrere Möglichkeiten entwickelt, die Schülerinnen und Schüler in dieser besonderen Situation zu unterstützen. Dazu gehörte im September 2020 das Angebot, auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes in Waggum (JVS II) an einer alternativen Umsetzung der Radfahrprüfung teilzunehmen.
Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Zahlen über Schülerinnen und Schüler, die nicht an von den Grundschulen angebotenen Ausbildungen und Prüfungen teilgenommen haben, liegen der Verwaltung nicht vor. Nach Angaben der Polizei gab es im Jahr 2020 cornonabedingte Ausfälle, die aber größtenteils nachgeholt werden konnten. Einige Schulen hatten die Prüfungen zudem ohne polizeiliche Begleitung durchgeführt.
Durch die Aktion des Runden Tisches in Waggum und andere, ähnliche Veranstaltungen sowie die Nachholung der Prüfungen in den 5. Jahrgängen der weiterführenden Schulen und der Verschiebung der Radfahrprüfung um ein Jahr wie z. B. in der Grund- und Hauptschule Rüningen oder der Freien Waldorfschule, haben nach Einschätzung der Polizei nur wenige Schülerinnen und Schüler coronabedingt keine Prüfung absolvieren können.
Im Jahr 2021 haben an den Grundschulen die Radfahrprüfungen wieder ganz gewöhnlich stattgefunden, weil der Unterricht unter freiem Himmel zu dem Zeitpunkt wieder möglich war.
Zu 2.:
In Braunschweig bestehen die Jugendverkehrsschule I (JVS I), eine städtische Fläche, und die Jugendverkehrsschule II, die als weitere Einrichtung durch die Stadt angemietet wird. Die Belegung der JVS I erfolgt ganzjährig von montags bis freitags. Die Belegung der JVS II steht jährlich jeweils vom Ende der Osterferien bis zum Beginn der Herbstferien dienstags bis donnerstags zur Verfügung. Der Schulträger plant die Belegungen und organisiert die Beförderung der Klassen zum Lernort.
Grundsätzlich werden alle zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten unter Berücksichtigung der Ferien, Feiertage und notwendiger Pflegetage vergeben. Sollten Schulen ihre Termine rechtzeitig absagen, werden diese an andere Schulen vergeben und, soweit möglich, Ersatztermine für die ausgefallenen Zeiten angeboten. Insofern versucht die Verwaltung die Anlagen vollständig auszulasten.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Jugendverkehrsschulen zeitweise geschlossen werden. Außerdem kann es zu Ausfällen aus personellen Gründen kommen, da es grundsätzlich nicht möglich ist, eine Vertretung für die ausgefallene Betreuungsperson der Anlagen zu stellen.
Zu 3.:
Einige Grundschulen haben bereits vor mehreren Jahren ebenfalls den Wunsch einer Nutzung im Nachmittagsbereich geäußert. Zeitlich zu berücksichtigen ist hierbei, dass vor einer beabsichtigten Nutzung durch Ganztagsgrundschulen am Nachmittag jeweils die Mittagessenversorgung sicherzustellen ist. Zudem muss auch am Nachmittag jede Lerngruppe von einer Lehrkraft beaufsichtigt werden (siehe oben).
Voraussetzung für die Verlängerung der Öffnungszeiten in der JVS I wäre die notwendige Verlängerung der Betreuung der Anlage. Die Verwaltung wird prüfen, ob und ggf. ab wann eine Verlängerung möglich sein könnte und zu gegebener Zeit berichten.
Die Jugendverkehrsschule II ist lediglich vormittags angemietet. Nachmittags wird der Platz durch den MSC (Vermieter) genutzt bzw. an andere Institutionen vermietet oder für Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Eine Ausweitung der städtischen Nutzungszeiten wäre nur durch einen neuen und veränderten Vertragsschluss mit dem Vermieter möglich. Außerdem müsste die Betreuung der Anlage in einer verlängerten Nutzungszeit ausgedehnt werden. Zurzeit nimmt diese Aufgabe die Verkehrswacht Braunschweig e.V. für die Stadt gegen ein Entgelt wahr.
